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TUG im BT verabschiedet: etliche Änderungen gegenüber RegE

am 05.12.2006 von Unternehmensrechtliche Notizen

Das TUG wurde in der vergangenen Woche in dritter Beratung durch den Deutschen Bundestag
in der Fassung des Finanzausschusses beschlossen.
Am 15.12.2006 wird das Gesetz im Bundesrat behandelt, der noch einige Gegenvorstellungen
hat.


Gegenüber dem Regierungsentwurf vom Juni 2006 haben sich etliche Änderungen ergeben: 
der Bilanzeid ist unter Wissensvorbehalt abzugeben; die prüferische Durchsicht der
Halbjahresfinanzberichte ist freiwillig; eine Prüfung der Halbjahresfinanzberichte
durch die DPR wird nur anlassbezogen und auf Verlangen der BaFin, nicht stichprobenartig
durchgeführt; Quartalsfinanzberichte brauchen einen Bilanzeid nicht zu enthalten;
der Zeitraum, über den eine Zwischenmitteilung zu erstellen ist, kann flexibel (10-20
Wochen) gewählt werden. § 30 Abs. 1 WpÜG wird auf den status
quo ante gesetzt.


Eine für die Hauptversammlungspraxis börsennotierter Gesellschaften
geltende Erleichterung ist: Die Einberufung der HV muss nicht zweimal (nach AktG
und nach WpHG) im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen (Ergänzung von § 30b Abs.
1 WpHG um einen klarstellenden Satz). Allerdings bestimmt ein neuer § 46 Abs. 4 WpHG
auch, dass bis zum 31.12.2008 für die HV-Nachricht ein überregionales …

TUG im BT verabschiedet: etliche Änderungen gegenüber RegE

Unternehmensrechtliche Notizen / Das TUG wurde in der vergangenen Woche in dritter Beratung durch den Deutschen Bundestag in der Fassung des Finanzausschusses beschlossen. Am 15.12.2006 wird das Gesetz im Bundesrat behandelt, der noch einige Gegenvorstellungen hat. …

Elektronische Benachrichtigung der Aktionäre über HV in Gefahr

Unternehmensrechtliche Notizen / DAX-Gesellschaften mit Namensaktien haben vor zwei Jahren begonnen, ihre Aktionäre individuell zu bitten, mit dem elektronischen Versand der Unterlagen für die Hauptversammlung (§ 125 Abs. 2 AktG) einverstanden zu sein. Zur HV-Saiso…

Hauptversammlung 2007 – Veröffentlichung der Einberufung

Unternehmensrechtliche Notizen / Durch das TUG, das spätestens am 20.1.2007 in Kraft treten wird, ist ein neuer § 30b WpHG eingefügt worden, der börsennotierte Aktiengesellschaften betrifft. Nach Abs. 1 ist unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen:…

Änderungen im Aktien- und GmbH-Recht durch das EHUG

Unternehmensrechtliche Notizen / Das EHUG ist ein Artikelgesetz. Die Artikel 9 und 10 bringen zahlreiche (kleinere) Änderungen des AktG und des GmbHG. Neu durch den Rechtsausschuss des Bundestages eingefügt wurde eine Ergänzung des § 175 Abs. 2 AktG, der die Vorb…

Podiumsdiskussionen zum IT-Recht

Die neue Mehrsprachigkeit / In Hannover finden am 24.10, 14.11 und 05.12.2005 Podiumsdiskussionen zum IT-Recht statt. Organisiert wird alles vom Institut für Rechtsinformatik der Uni Hannover sowie der EULISP Alumni e.V..   Themen : 24.10    -  …

SEC Votes to Adopt E-Proxy Rule Amendments

Unternehmensrechtliche Notizen / Die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) ist für die Kommunikation der börsennotierten Aktiengesellschaften mit den Aktionären zuständig. Dort zählt dazu auch die Hauptversammlung. Sie wird wesentlich durch…

DaimlerChrysler: Erweiterung der HV-Tagesordnung ohne Grund?

Unternehmensrechtliche Notizen / In Zeitungsanzeigen und im elektronischen Bundesanzeiger von heute macht die DaimlerChrysler AG eine Erweiterung der Tagesordnung für die 8. ordentliche Hauptversammlung am 12.4.2006 bekannt. Danach lässt der Aktionär Richard Mayer au…

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Prof. Dr. Ulrich Noack

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