Tückische Rechtshilfe
am 09.09.2005 von http://www.strafprozess.ch
Ein Urteil des Bundesgerichts vom 25.08.2005 (1P.365/2005) erinnert an ein paar Tücken des Rechtshilfeverfahren:
a) keine StaBe;
b) keine Umdeutung in VGB;
c) keine VGB gegen Zwischenentscheide (hier: Entsiegelung);
d) und überhaupt: Frist verpasst.
Verdeckte Ermittler im Rechtshilfeverfahren
Handakte WebLAWg / Ein zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehener Entscheid des Bundesgerichts (BGE 1A.180/2005 vom 25.10.2005) befasst sich mit dem Einsatz ausländischer verdeckter Ermittler in Strafrechtshilfeverfahren. Diese Eigenheiten des rechtshilf…
Verdeckte Ermittler im Rechtshilfeverfahren
strafprozess / Ein zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehener Entscheid des Bundesgerichts (BGE 1A.180/2005 vom 25.10.2005) befasst sich mit dem Einsatz ausländischer verdeckter Ermittler in Strafrechtshilfeverfahren. Aus E. 3.4: Diese Eigenheiten des…
Neue Bundesgerichtsentscheide
strafprozess / Aus zeitlichen Gründen kann ich heute keinen der neu ins Netz gestellten Entscheide des Bundesgerichts kommentieren. Ich beschränke mich auf die Nennung der Urteile und die Ergebnisse:6S.272/2006 vom 20.10.2006, Verfahren, Art. 9 und 32 BV sowie Ar…
Terrorfinanzierung via Schweiz?
strafprozess / Die NZZ berichtet heute über ein Rechtshilfeverfahren zugunsten eines in den USA geführten Strafverfahrens gegen angeblich karitative Organisationen. Diese werden verdächtigt, Terroranschläge finanziert zu haben und Verbindungen zu al-Kaida, Ham…
Geldwäscherei - Rechtshilfe bei unbekannter Vortat?
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RA-Blog / Heute am Telefon, Gespräch mit der Gegenseite: Sie: Sie schreiben, ich hätte die von Ihnen gesetzte Frist nicht eingehalten. Ich sehe in Ihrem Schreiben keine Fristsetzung. Die müssen Sie mir mal zeigen! Ich: Da steht: ...habe ich Sie aufz…
