Tückische Rechtschreibung: Es gelten unsere AGB’s

Juristen sind sehr, drücken wir es einmal positiv aus, neugierige Menschen, und vermutlich würde man die Wette gewinnen, dass vier von fünf davon als erstes das Impressum anklicken, wenn sie eine Website das erste mal besuchen. Man will ja schließlich wissen, mit wem man es zu tun hat.

Im Impressum selbst sind dann häufig allgemeine Geschäftsbedingungen hinterlegt, und da graust es einen manchmal vor Pein, wenn man die Schreibweisen sieht. Aber auch aus Angeboten oder Schriftsätzen wird deutlich, dass die Verwirrung groß ist: AGB, AGBs, AGB’s, AGBen oder vielleicht sogar AGBn – wie heißt es denn nun richtig?

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Themen: Agb , Rechtschreibung , Analog , Digital
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 2. Februar 2012 auf http://www.digitalrecht.net.

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