Tücken im Domainrecht
am 25.03.2007 von German American Law Journal :: US-Recht auf DeutschCK - Washington. Wenn WIPO veraltetes Recht heranzieht, gilt dann die Entscheidung? Das Markenblog macht auf eine wichtigen Spruch aufmerksam: F. Hoffmann-La Roche AG v. Domain Admin Tucows.com Co., Az. D2006-1488, von 27. Februar, 2007. Der Spruch sieht für Domaininhaber, die markengleiche Domains an Inhaber gleicher Namen als EMailanschriften vermieten, zunächst günstig aus.Der Domaininhaber …
WIPO: Roche unterliegt im Verfahren um roche.org
MarkenBlog / Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization ist der Schweizer Pharmakonzern F. Hoffmann-La Roche AG mit seinem Antrag auf Übertragung der Domain roche.org gescheitert. Auch wenn die Markenrechte des Konzerns unstrittig war…
Ratlos im Datenschutz
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Selbst die USA fordern Datenschutz. Er beschränkt sich bundesrechtlich jedoch auf ausgewiesene Wirtschaftszweige und die amtliche Datenerfassung. Klaffende Lücken öffnen zahlreiche Wege, um legal oder halblegal…
Universalbesteuerung
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Im falschen Tagungssaal den richtigen Spruch aufgeschnappt: Gleich in welchem Land, auf welchem Planeten Sie als Amerikaner oder Daueraufenthaltsberechtigter leben, Sie sind in den USA steuerpflichtig. Für ihr Einkommen…
Domaininhaber gebrandmarkt
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Eine Kurzeinführung in die Unterschiede zwischen dem amerikanischen Domainschutzverfahren nach dem Anticybersquatting Consumer Protection Act und dem sonst verwandten UDRP-Verfahren bietet Hitzelberger in USA - Rechtsstr…
WIPO-Marken und US-Markenamt
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Man wird den Eindruck nicht los, dass das WIPO-Verfahren die US-Markeneintragung nur teurer und komplizierter macht. Der kleinste Teil ist dabei die Einschaltung des US-Anwalts oder eines Domestic Representative. Ausländi…
Zu früh gefreut
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Sie sind der beste Anwalt der Welt! Jetzt haben wir ihn auf der Matte. Schnappen Sie ihm schnell noch den Domainnamen weg. Dann sind wir GOLD, GOLD, GOLD! Schade, dass diese EMail mit Reply to All auch an den Gegner ging. Der…
Korrektur des Urteils
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Nach dem Spruch der Geschworenen, Jury, entscheidet der Richter der ersten Instanz, ob der Spruch zum Urteil wird. Die Parteien können eine Herabsetzung oder Steigerung des zugesprochenen Betrages beantragen, aber auch de…
