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Tücken der Zwangsvollstreckung

am 18.03.2008 von MCNeubert lawblog

In der Zwangsvollstreckung erlebt man immer wieder Überraschungen. Wir hatten für einen Mandanten einen Vollstreckungsbescheid gegen Klaus Müller (Name geändert) erwirkt. Der Schuldner war auch immer unter diesem Namen aufgetreten und Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid konnten unter der bekannten Adresse zugestellt werden - dafür reicht ja auch ein Briefkasten mit der Aufschrift “Müller”.
Der Gerichtsvollzieher antwortet nach einem ersten Zwangsvollstreckungsversuch, dass “der Schuldner unter der angegebenen Adresse nicht zu ermitteln war.” Auf Nachfrage antwortet er mürrisch, dass dort zwar “Müller” wohne, aber man habe ihm gesagt, es gebe dort keinen Klaus Müller. Weitere Auskünfte wollte er uns nicht erteilen und zeigt sich wenig kooperativ. Manchmal könnte man meinen Gerichtsvollzieher verstehen sich als Schützer der Schuldner.
Eine Auskunft aus dem Melderegister ergibt, dass dort tatsächlich kein Klaus Müller wohnt, aber ein Konrad Klaus Müller.
Tja, was nun - der Schuldner ist dem Gläubiger gegenüber …

Wortakrobat Ludwig Wolfgang Müller

DPMS INFO / Am Dienstagabend war ich Ohren- und Augenzeuge eines Auftritts des wortgewaltigen Wiener Kabarettisten, Urhebers und Selbstdarstellers Ludwig Wolfgang Müller in der Österreichischen Botschaft. Und ich habe gelacht wie nur einmal zuvor bei einem Ka…

Skripte bei C.F. Müller

Jurakopf / Der C.F. Müller Verlag bietet auf seiner Homepage C.F.Müller Campus einige ausgewählte Skripte zum kostenlosen Download. Speziell die “20 Examensrelevanten Probleme” und die “Haftung für Sachmängel” sollten mal gelesen we…

BGH Urteil zur Domain “klaus-kinski.de”

Rechtblog / Wie bereits unter der Kategorie BGH Vorschau berichtet, hatte der BGH am 5 Oktober über Ansprüche der Erben von Kinski zu entscheiden. Die Kläger sind die Erben des am 23. November 1991 verstorbenen Klaus Nakszynski, der unter dem Künstlernamen…

LG Köln: Greenpeace darf Müller-Produkte nicht «Gen-Milch» nennen

Jurabilis / Die Umweltschutzorganisation Greenpeace darf die Produkte des Milch-Konzerns Müller doch nicht als «Gen-Milch» bezeichnen. Das entschied das Kölner Landgericht gestern, obwohl das Oberlandesgericht Köln erst im Oktober 2004 die Bezeichnung von …

müller.de geht an Müller

muepe.de | weblog peter müller / Das entschied das LG Hamburg mit Urteil v. 26.01.2005 - 302 O 116/04. Wenn ich da nur mal schneller gewesen wäre ... grummel ... [gefunden im domainblog]…

BGH Vorschau: Verhandlungstermin 05. Oktober 2006 “Kinski-Klaus.de”

Rechtblog / Kläger sind die Erben des verstorbenen Schauspielers Klaus Kinski. Beklagt sind die Geschäftsführer einer GmbH, die eine Ausstellung über Klaus Kinski veranstaltet und hierzu einen Katalog herausgibt. Es war wohl auch ein einstweiligen Verfügung…

OLG Köln: Bezeichnung Gen-Milch für Müller-Milch rechtmäßig

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / In einem heute verkündeten Urteil hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln (Aktenzeichen 15 U 110/06) unter dem Vorsitz von Dr. Axel Jährig die Unterlassungs- und Feststellungsklage der Unternehmensgruppe Theo Müller GmbH + Co. KG abgew…

Arbeitsgerichtsprozeß: Osthoff-Nominator als Bauernopfer?

mepHisto-bLAWg / taz : “Der Richter gab sich redlich Mühe, doch es half nichts: Zwischen Jost Müller-Neuhof und seinen ehemaligen Arbeitgebern vom Berliner Tagesspiegel war keine Einigung zu erzielen, der für Mittwoch angesetzte Gütetermin vor dem Landesarb…

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Michael C. Neubert

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