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Ätsch, daneben. Den falschen verklagt? Bundesarbeitsgericht grosszügig

am 02.03.2007 von http://blog.juracity.de

denn eine falsche Bezeichnung schadet nicht (falsa demonstratio non nocet, ausser in der Prüfung ;-). Das gilt in einer Klageschrift nicht nur, wenn statt einer GmbH eine gleichnamige, aber nicht …

Scheinselbständig: falsa demonstratio nocet

JuracityBlog / Ja, richtig gelesen. Viele Auftraggeber tendieren bei der Beschäftigung freier Mitarbeiter zum Prinzip, “nur nichts Schriftliches”. Das ist tödlich bei einer Betriebsprüfung und führt im Zweifel zu einer größ…

Falsa demonstratio, Herr Vorsitzender

Juristisches bei unfehlbar.net / Die Beklagtenseite besteht aus zwei Rechtsanwälten und verteidigt sich in einem Urheberrechtsprozess: “Mag das Gericht die Leistungen des Beklagten als Lektoren- oder Redigierarbeit bezeichnen — ein schöpferischer Beitrag und da…

LG Bochum: “Diplom Tierpsychologe”

Rechtblog / Das LG Bochum hat entschieden, dass die Benutzung des Begriffs “Diplom Tierpsychologe” irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Den die Verwendung der Bezeichnung ist ohne abgeschlossenes Studium an einer Hochschule oder Fachhoch…

JEDERZEIT UNGERNE

LawBlog / In der freien Wirtschaft kennt man die Formulierung: “Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte an.” Oder man steht, etwas gestelzter, “für weitere Informationen jederzeit gerne zur Verfügung”. Beim Amtsgericht Bochum probiert…

Starker Tobak

Rechtsanwalt News / Aus einer Klageschrift der Gegenseite: “…. sind die Ausführungen der Gegenseite offensichtlich falsch und beruhen offenbar auf einer Verkennung der einfachen Rechtslage.” “Insbesondere ist kaum nachvollziehbar…̶…

Serie: Recht in Bildern

Jurabilis / Heute: Falsa demonstratio non nocet…

Latein für Angeber

stud. iur. Martin Malkus / Juristen-Latein - scheint bei den Profs sehr beliebt zu sein: Der eine benutzt es um komplizierte juristische Thematiken in einem Ausdruck fassen zu können, ein anderer scheint nur lateinische Witze zu können und wieder ein anderer veredelt jeden d…

Bundesarbeitsgericht zur Falschbezeichnung der Beklagten im Kündigungsrechtsstreit

recht verständlich / Eine Falschbezeichnung schadet nicht, falsa demonstratio non nocet nannten das schon die alten Römer. Kritisch wird das Ganze aber, wenn es um die Passivlegitimation geht. Das ist die Frage, ob überhaupt der richtige Gegner in der Klageschrift benn…

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