Trotz überraschendem Leichenfund: LG Landshut lehnt Wiederaufnahme in Neuburger Totschlagsfall ab

Das LG Landshut ist im Neuburger Mordfall Rudi Rupp offenbar der Argumentation der Staatsanwaltschaftgefolgt. Es lehnt eine Wiederaufnahme des Verfahrens ab. Ich hatte schon im Juni über diesen Fall berichtet, hier noch einmal kurz die Hintergründe:Rudi Rupp soll 2001 von seiner Frau, seinen Töchtern und dem Verlobten der einen Tochter umgebracht worden sein. Aufgrund (noch im Prozess widerrufener) Geständnisse wurde eine Version des Tatgeschehens im Jahr 2005 Urteilsgrundlage, die inzwischen durch eindeutige neu "aufgetauchte" Tatsachen auf eklatante Weise widerlegt wurde: Dem Bauer wurde nicht mit einem Hammer der Schädel eingeschlagen und seine Leiche auch nicht zerstückelt den Hunden zum Fraß vorgeworfen, wie das Gericht im Urteil annahm, sein Mercedes wurde auch nicht in der Schrottpresse beseitigt (wovon das Gericht aufgrund einer auf fragwürdige Weise erlangten Zeugenaussage ausging). Vielmehr wurde der Leichnam im Mercedes Jahre nach der Verurteilung in diesem März aus der Donau geborgen (Bericht auf Spiegel-Online)

Die beiden Töchter haben inzwischen Jugendstrafen (wegen Beihilfe zum Totschlag) verbüßt, die Mutter saß bis letzte Woche im Strafvollzug (wie auch der Freund der Tochter), als man sie wegen Krankheit entließ.

Die Staatsanwaltschaft argumentierte, auch diese neuen Tatsachen müssten nicht zu einem Freispruch führen, weshalb eine Wiederaufnahme nicht zulässig sei. Dies hat das LG Landshut übernommen - eine angesichts einer BVerfG-Entscheidung ( BverfG - 2 BvR 93/07 -, dazu Frau Dr. Ertan in ihren Kommentaren zum früheren Beitrag) wenig nachvollziehbare Entscheidung. Denn die Version, nach der die Verurteilten doch verantwortlich sind, ist jedenfalls eine derart vom Urteil abweichende Version, dass sie eben nicht ordnungsgemäß als aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung geschöpft wurde. Gegen diese neue Version konnten sich die Verurteilten auch nicht verteidigen.

Selbst wenn es also stimmt, dass sie für den Tod des Bauern verantwortlich sind, dann ist dies eben noch nicht in einem Strafprozess ohne vernünftige Zweifel zur Überzeugung des Tatgerichts festgestellt worden. Denn gerade die Überzeugung des Gerichts ist durch den Fund des Mercedes mit der Leiche förmlich "zerbröselt". Und ein Verdacht fällt auch auf die damaligen polizeilichen Ermittler: Kaum anders als durch eklatante Fehler oder gar Manipulation lässt sich erklären, dass die beiden jugendlichen Töchter, eine …

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Themen: Wiederaufnahme , Totschlag , Strafvollzug , Materielles Strafrecht , Bvr , Hammer , Mercedes , Neuburg , Rudi , Rupp , Fehlurteil , Strafverfahrensrecht , Falschgeständnis , Leiche , Mordfall , Rudolf Rupp , § 359 Stpo

Erschienen 19. November 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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