Trotz höflicher und sachlicher Stellungnahme
am 26.06.2008 von http://philorama.blogspot.comhat das Amtsgericht Winsen (Luhe) die mit der Klage als Verzugsschaden geltend gemachten Anwaltsgebühren als unbegründet abgewiesen und hierfür fünf Gründe benannt:1. Ein gesonderter Auftrag für eine gesonderte, vorgerichtliche Tätigkeit sei nicht dargelegt worden.2. Der Anwaltsvergütungsanspruch sei nicht fällig gewesen.3. Eine ordnungsgemäße Rechnung an die eigene Partei sei nicht vorgelegt worden.4. Kostenauslösung sei nicht während des Verzuges eingetreten.5. Der Schaden habe sich bei der klagenden Partei noch nicht realisiert, weil keine Zahlung auf die geltend gemachte Anwaltsvergütung erfolgt sei.Der Sachverhalt war wie folgt:Kläger erbringt Leistung, rechnet ab, Kunde zahlt nicht.Kläger mahnt, Kunde zahlt immer noch nicht.Kläger beauftragt Anwalt.Anwalt mahnt, gibt seine Kosten im Mahnschreiben auf, Kunde zahlt immer noch nicht.Anwalt klagt ein: Hauptforderung, Mahnkosten, Anwaltsgebühren.Gericht erkennt an: Hauptforderung, weist ab: Mahnkosten, Anwaltsgebühren.Ich halte die Rechtsauffassung des Gerichts für falsch. Denn (und das hatte ich dem Gericht bereits geschrieben)mit der Klage wurde unwidersprochen vorgetragen, dass der Kläger den Beklagten mehrfach schriftlich und auch mündlich gemahnt und zur Zahlung aufgefordert habe. Ferner wurde vorgetragen, dass die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten erst nach Verzugseintritt erfolgt ist. Somit hat der Kläger einen Anspruch nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, da sich der Kläger durch Beauftragung seiner Prozessbevollmächtigten gem. §§ 611, 612 Abs. 2 BGB zu einer Gegenleistung in Geld verpflichtet hat und somit sein Vermögen bereits durch Eingehung der Verbindlichkeit belastet wurde.Der BGH hat zuletzt durch Beschluss vom 22.01.2008, VIII ZB 57/07 nochmals betont, dass sich durch die anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auf die …
BGH zur Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr
MCNeubert lawblog / Mit Urteil des Bundesgerichtshofes vom 07.03.2007 (VIII ZR 86/06) wurde über die Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr entschieden. Leitsatz: Ist nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG eine wegen desselben Gegenstandes ents…
Der BGH und die Geschäftsgebühr
Panorama / Der RSV-Blog berichtet über ein BGH-Urteil vom 07.03.2007 zur gerichtlichen Geltendmachung außergerichtlich entstandener Anwaltsgebühren.Bisher wurde überwiegend die nicht auf die gerichtliche Verfahrensgebühr anrechenbare außergerichtliche Ges…
Auxilia und der BGH…
RSV-Blog / Auch wenn die meisten von uns der BGH-Entscheidung vom 07.03.2007 mit Skepsis entgegensehen, ist sie dennoch zwischenzeitlich allseits bekannt - hier nochmal zum Verständnis: “Ist nach der Vorbemerung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG eine wegen de…
Anwaltsgebühren
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Korrekte anwaltliche Abrechnung ist eine eigene Kunst - die allerdings in der Ausbildung der Juristen nicht gelehrt wird. Der Verwirrung hat das OLG München (OLG München, Beschluss vom 07.08.2007, Az. 11 W 1999/07) nun eine weitere Stufe hinzugefü…
Der BGH, die Geschäftsgebühr und das gerichtliche Mahnverfahren
Panorama / Rundschreiben der Koordinierungsstelle für die Pflege und Weiterentwickliung des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens beim Justizministerium Baden-Württemberg vom 15. Mai 2007Mit Urteil vom 7. März 2007 hat der BGH (Az: VIII ZR 86/06) ents…
BGH am 22.01.08: Anrechnung der Geschäftsgebühr auch im Kostenfestsetzungesverfahren
scheidungsblog.com / In seinem Beschluss vom 22.01.2008 (Az VIII ZB 57/07) hatte sich VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit der Frage zu beafssen, ob die dem Rechtsanwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit entstandene Geschäftsgebühr auch bei der Kostenfest…
