Trolle, Trojaner und das virtuelle Hausrecht
Ob Forentrolle oder böswillige Besucher, die viren- oder trojanerverseuchte Links posten: Besuche von ungebetenen Gästen in
Online-Diensten sind nahezu unausweichlich. Sie senken die Besucherzahlen und Werbeeinnahmen und erhöhen gleichzeitig das
Haftungsrisiko des Betreibers, der angemessene Maßnahmen ergreifen muss, um sich dieser Störer zu entledigen.
Welche Maßnahmen sind geeignet, diese Foren-”Wüstlinge” der eigenen Webpräsenz zu verweisen? Gibt es ein “virtuelles Hausrecht”?
Rechtsanwalt Alessandro Foderà-Pierangeli aus nimmt in
einem ausführlichen Beitrag auf Dr. Web hierzu Stellung:
(…) Ein Beschluss, der in dieser Frage gewissermaßen als Grundsatzentscheidung gelten darf, ist im Jahre 2001 durch das
Oberlandesgericht Köln (AZ 19 U 2/00) ergangen. In dieser Entscheidung stellte das Gericht fest, dass dem Betreiber eines allgemein
zugänglichen Dienstes ohne besondere Zugangskontrollen und verbindlich festgelegte Nutzungsbedingungen grundsätzlich ein “virtuelles
Hausrecht” zusteht. Er müsse – quasi als Gegenstück zu seinem Haftungsrisiko für rechtswidrige Inhalte – auch Störungen innerhalb
seines Forums (die bis hin zu Beleidigungen gehen) unterbinden können.
Das „virtuelle Hausrecht“ darf jedoch nicht willkürlich ausgeübt werden. Soweit einem Nutzer eine generelle Nutzungserlaubnis
eingeräumt wird (beispielsweise durch geltende AGB’s oder durch offenen Zugang), kann diese nicht grundlos entzogen werden, da
andernfalls ein Verstoß gegen das Verbot widers…
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