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Trinken nach Verkehrsunfall führt zum Verlust des Versicherungsschutzes

am 29.12.2006 von JuracityBlog

So entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht mit Urteil vom 16.11.2006 - Aktenzeichen 12 U 72/06 - und wies die Klage des klagenden Versicherungsnehmers gegen seine Vollkaskoversicherung auf Ersatz des Unfallschadens ab. Der Kläger verursachte zunächst einen Verkehrsunfall, verließ den Unfallort und begab sich zu der Wohnung einer Bekannten, in welcher ihn die Polizei wenig später betrunken auffand. Der Kläger berief sich darauf, dass er erst nach dem Verkehrsunfall Alkohol konsumiert habe.
Der 12. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts sah auch in dem Konsum von Alkohol nach dem Verkehrsunfall eine Aufklärungsobliegenheitsverletzung. So führte der Senat aus:
“Ein Nachtrunk nach einem Unfall stellt daher nicht schon ohne Weiteres eine Aufklärungsobliegenheitsverletzung dar. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Nachtrunk in der Erwartung eines bevorstehenden polizeilichen Eingreifens in der Absicht zu sich genommen wird, eine zum Unfallzeitpunkt bestehende Alkoholisierung bewusst zu verschleiern.”
Aufgrund der Gesamtumstände geht der Senat davon aus, dass der Kläger bereits zum Unfall in einem nicht mehr feststellbaren Maße alkoholisiert gewesen sei und nach dem Unfall Alkohol zu sich genommen habe, um die Aklholisierung zum Unfallzeitpunkt zu verschleiern. Der Kläger selbst konnte keine …

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