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Trigon Consult GmbH & Co. KG / NLI 26: Insolvenzverwalterin bittet Anleger zur Kasse – mit welchem Erfolg?

am 10.09.2007 von http://www.kapital-rechtinfo.de

Die Trigon Consult GmbH & Co. Kaufhausanlage in Hohenschoenhausen KG (Trigon) ist pleite. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 27. Juli 2007 die vorlaeufige Insolvenzverwaltung ueber den Neue Laender Immobilien Fonds Nr. 26 angeordnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwaeltin Dr. Hilgers, Berlin, bestellt. Diese verlangt nun weitere Einlageleistungen der Anleger. Wohl zu unrecht. Loesungen in diesem Fonds erfordern dringend ein wirtschaftlich sinnvolles Handeln und damit eindeutig mehr als bloß ein juristisches zweifelhaftes Hick-Hack.
Es ist eine seltsame Konstruktion! Die Anleger haben sich gegenüber der Gesellschaft zur Erbringung einer Einlage in Höhe eines bestimmten Geldbetrages verpflichtet (= Pflichteinlage). Dennoch wird im Handelsregister ein höherer Betrag eingetragen, somit besteht immer eine Differenz zwischen dem, was die Gesellschaft von ihrem Anleger verlangen kann, und dem, was für Außenstehende als „scheinbare“ Einlageverpflichtung existiert (= Haftsumme). Der erstgenannte Geldsumme gibt allein die Höhe der internen Einzahlungsverpflichtung gegenüber der Gesellschaft wieder (Pflichteinlage). Ist sie gezahlt, so kann die Gesellschaft vom Anleger keine weiteren Zahlungen mit der Begründung fordern, die Einlage sei noch nicht vollständig erbracht. Hiervon strikt zu unterscheiden ist aber die im Handelsregister eingetragene Summe (Hafteinlage). Diese Summe gibt an, in welcher Höhe der Anleger den Gläubigern der Gesellschaft, also Außenstehenden, selbst haftet.
 
Im Regelfall sind Pflicht- und Haftsumme gleich groß. Dann besteht bei vollständiger Zahlung überhaupt keine weitergehende Außenhaftung für den Anleger. Anders ist es jedoch – wie hier –, wenn die Pflichteinlage und Haftsumme unterschiedlich sind. Dann nämlich besteht immer eine Außenhaftung in der Höhe, in der die tatsächliche Zahlung die Haftsumme nicht erreicht.
 
Beispiel:

die …

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