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Tricksereien rund um Telefonnummern

am 05.02.2008 von http://www.nennen.de/

Der Wettbewerb ist hart, oft wird um jeden Kunden gekämpft. Ein Mitbewerber hat keinen Anspruch auf Erhaltung seines Kundenstammes, so der BGH in einem aktuellen Urteil. Das Eindringen in einen fremden Kundenkreis und das Ausspannen sowie Abfangen von Kunden, auch wenn diese an einen Mitbewerber gebunden sind, gehören grundsätzlich zum Wesen des Wettbewerbs.

Wettbewerbswidrigkeit nur bei besonderen Umständen
Ausspannen und Abfangen von Kunden sind nur wettbewerbswidrig, wenn besondere Umstände hinzutreten, die eine Unlauterkeit begründen. So ist etwa eine unlautere Behinderung des Mitbewerbers gegeben, wenn auf Kunden, die bereits dem Wettbewerber zuzurechnen sind, in unangemessener Weise eingewirkt wird, um sie als eigene Kunden zu gewinnen oder zu erhalten. Eine solche unangemessene Einwirkung auf den Kunden liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Abfangende gewissermaßen zwischen den Mitbewerber und dessen Kunden stellt, um diesem eine Änderung seines Entschlusses, die Waren oder Dienstleistungen des Mitbewerbers in Anspruch zu nehmen, aufzudrängen

Beispiele aus der Rechtsprechung
Für das OLG Hamm ist das Vorwegstellen mehrerer Buchstaben „A“ eines Schlüsseldienstes im Branchenbuch „Gelbe Seiten“ keine gezielte Behinderung der Mitbewerber. Auch wenn das Vordrängeln ausschließlich dazu diene, an erster Stelle eingetragen zu werden, handle es sich um eine bloße Folge legitimen Leistungswettbewerbs. Bei dieser Umleitung der Kundenströme stehe nicht im Vordergrund, mögliche Kunden vom Wettbewerber abzulenken. Es sei vielmehr nur beabsichtigt, Kunden zu sich hin zu lenken. Der Mitbewerber werde – wettbewerbskonform – nur durch einen schnellen Zugriff gehindert, weil er nicht mehr, später oder anders zum Zuge komme. Eine solche Möglichkeit stehe allen Mitbewerbern offen, um am „Rennen im Register“ teilzunehmen.

Wettbewerbswidrig handelt …

BGH: Keine Unlauterkeit bei fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten im Massengeschäft - Urt. vom 29.03.2007, Az. I ZR 164/04

Wettbewerbsrecht-Blog.de / Es liegt keine unlautere Behinderung eines Mitbewerbers vor, wenn ein etablierter Telefonnetzbetreiber den Telefonanschluss eines Kunden entgegen einer vertraglichen Verpflichtung nicht dauerhaft auf die Vorwahl eines anderen Netzbetreibers umstellt,…

OLG Köln: Switch & Profit - Zur Konkurrentenbehinderung durch einen Telefontarif bei dem die bestehende Verpflichtung, dem Konkurrenten ein Zusammenschaltungsentgelt zu zahlen, entfällt, dem angerufenen Kunden eine Gutschrift erteilt wird und de

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Voraussetzung eines unlauteren Behinderungswettbewerbs ist die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten der Mitbewerber. Wettbewerbswidrig ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen allerdings nur dann, wenn die Maßnahme n…

OLG Hamburg: Gezielte Domain-Behinderung / Haftung des Admin-C

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Urt. v. 14.04.2005 - Az.: 5 U 74/04) hatte über eine gezielte Domain-Behinderung durch einen Mitbewerber zu entscheiden.Ein Wettbewerber, der Antragsgegner, hatte mehrere Domains mit dem (Teil-) Namen der Antragstellerin registriert…

LG Leipzig: bananabay - AdWords und Kennzeichenrecht - Jedenfalls die Verwendung von auf individuellen Kennzeichnungen beruhenden AdWords verletzt die Zeichenrechte des Inhabers. Zum wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch bei Verwendung mark

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Grundsätze, wonach die Verwendung eines fremden Kennzeichens als META-Tag im geschäftlichen Verkehr eine kennzeichenmäßige Benutzung darstellt (BGH, Az: I ZR 183/03 = <a href=http://www.medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_do…

OLG Hamm: Virtuelles Hausverbot - Nur das virtuelle Hausverbot (durch Sperrung der IP-Adresse) gegenüber einem wettbewerbskonform handelnden Tester stellt sich regelmäßig als eine verbotswidrige Behinderung dar.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 4 Nr. 10 UWG handelt im Sinne von § 3 UWG unlauter, wer Mitbewerber gezielt behindert. Behinderung ist dabei jede Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten, wenn der Zweck verfolgt wird, den Mitbewerber an seiner…

BGH: Gezielte Mitbewerber-Behinderung durch Markenanmeldung nicht immer rechtswidrig

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Urt. v. 26.06.2008 - Az. I ZR 190/05) hat entschieden, dass nicht jede gezielte Mitbewerber-Behinderung durch eine Markenanmeldung rechtswidrig ist. Ist die Absicht, die mit der Eintragung eines Zeichens entstehende Sperrwirkung zweckwidrig…

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RA Prof. Dr. jur. Dieter Nennen

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