Tricks der Nichtzahler: Das Scheinargument “fehlende Steuernummer”

Manche Schuldner zahlen spät bis gar nicht. Sie lassen sich mahnen und reagieren - wenn überhaupt - erst im letzten Moment vor Klage. Dann häufig mit vermeintlich bauernschlauen Argumenten, warum sie noch nicht in Zahlungsverzug seien. Sehr beliebt ist die Behauptung: “Ich hätte die Forderung ja bezahlt, aber die Rechnung, die Sie mir geschickt haben, enthält keine Steuernummer [oder keine Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung]. Mein Steuerberater hat deshalb gesag, ich dürfe erst zahlen, wenn eine korrekte Rechnung vorliegt.”

Klingt gut oder? Ist aber dennoch Unsinn und reine Verzögerungstaktik des Schuldners.

Gemäß § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB kommt der Schuldner einer Entgeltforderung (spätestens) in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Das gilt für den geschäftlichen Verkehr. Ist der Schuldner Verbraucher (also im konkreten Geschäft nicht gewerblich oder selbstständig tätig), dann muss die Rechnung ausdrücklich darauf hinweisen, dass nach 30 Tagen automatisch Verzug eintritt.

Noch besser ist es aber, wenn der Vertrag oder die Rechnung ein festes Kalenderdatum enthält (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB), bis zu dem die Forderung bezahlt sein muss (also z.B. “zahlbar bis spätestens 15. Januar 2009, eingehend auf unserem Konto Nr…”). Schlecht, da unpräzise, aber immer noch häufig zu finden, sind Klauseln wie “zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Zugang dieser Rechnung”.

Hat der Gläubiger in der Rechnung keine Frist gesetzt, kann er den Schuldner jedenfalls durch die erste Mahnung in Verzug setzen (§ 286 Abs. 1 Satz 1 BGB).

In allen Fllen …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Inkasso , Bgb , Mahnung , Zahlungsverzug , Nichtzahler , Anforderungen AN Rechnungen , Fehlerhafte Rechnung , Nichtzahlung Wegen Unvollständiger Rechnung , Ordnungsgemäße Rechnung , Anwaltliches Mahnschreiben , Forderungsinkasso , Nichtzahlung Wegen Fehlerhafter Rechnung , Rechnung Fehlende Angabe Zeitraum Der Leistungserbringung , Rechnung Fehlende Steuernummer , Rechnungsvorschriften , Verspätete Zahlung , Verzugsschaden , Wie Setzt Man Jemand IN Verzug , Zahlungsverweigerung

Erschienen 12. Januar 2009 auf http://www.rechthaber.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Trick der Nichtzahler: Die angeblich fehlerhafte Rechnung

Rechthaber | 31. August 2009 — Manche Schuldner zahlen spät oder gar nicht. Sie lassen sich mahnen und reagieren – wenn überhaupt – erst im letzten Moment vor…

Allgemeine Hinweise zum Forderungsmanagement

Panorama | 17. April 2007 — Allgemeine Hinweise zum Forderungsmanagement Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften darüber wie oft und mit welcher Fristsetzung …

Die halbe Wahrheit

RA J. Melchior, Wismar | 21. Dezember 2009 — Kollegen werben um Inkassomandate: Oft wird grundlos zu lange gezögert: es besteht nämlich keine Verpflichtung, den Schuldn…

Zahlungsfrist auf der Rechnung begründet keinen Verzug

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 28. November 2007 — … was eigentlich jedem Jurastudenten klar sein sollte, beschäftigt doch noch einmal den BGH (Urteil vom 25.10.2007, Az. III ZR …

Verzug: Wie entsteht er?

huebnerrecht | 1. März 2011 — Offene Posten sind ärgerlich für jeden Unternehmer. Wichtig ist daher, dass man die Spielregeln kennt und so seine Rechte gegen…

Richtig Mahnen: Richtig mahnen

Kanzlei Finkenzeller & Kollegen | 24. September 2008 — Erschienen im “Tip” am 17.09.2008 Richtig mahnen Hartnäckig hält sich das Gerücht, einen säumigen Schuldner stets dreimal m…

Schneller zum Geld durch Inkassobüro! Wirklich?

Rechthaber | 9. September 2008 — Ob die Wirtschaftslage gut ist oder schlecht: Einige Schuldner zahlen immer spät oder gar nicht. Manche Unternehmer und Privatl…

Kein Verzug wegen fehlender Rechnungsnummer?

Rechtsanwalt Robak | 23. September 2011 — Fall aus der Praxis Kein Verzug wegen fehlender Rechnungsnummer? Kleinkünstlerin Kunigunde wurde von einem großen Veranstal…

Gibt es bei eBay einen Anspruch auf Rechnung ?

Kanzlei Dr. Schenk | 26. August 2011 — Diese Frage stellen sich wohl täglich viele ebay-Käufer, sei es vor der Bestellung oder im Anschluss, wenn es heißt, den Arti…

Verzugsschadenersatz: Wie wäre es mit ein wenig Wissenschaft ? Verzugsschadenersatz

Panorama | 28. November 2007 — Ausgangspunkt soll das Urteil des BGH vom 25.10.2007 Az: III ZR 91/07 sein. Kollege Hänsch hat u.a. bereits darüber berichtet. Der…