Trickreicher Schuldner

Es ging um Kosten aus einem Dienstleistungsvertrag zwischen unserer Mandantin und ihrem damaligen Auftraggeber, der ihr noch rund 1.500 € schuldete.

Zunächst zeigte sich der Schuldner auf unser Schreiben hin kooperativ und einsichtig. Er teilte uns sogar schriftlich mit, dass er die Forderung unserer Mandantin in vollem Umfang inkl. Zinsen und Kosten anerkannen würde und schlug vor, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Wie häufiger kam die gewünschte Ratenzahlung nicht zustande, da der Schuldner die Vereinbarung nicht zurücksendete und auch die Ratenzahlung nicht aufnahm. Stattdessen leistete er eine kleinere Einmalzahlung direkt an die Mandantin mit der Bitte, dass man die Sache ohne das Inkassounternehmen klären möge. Doch darauf ließ sich die Mandantin nicht ein, sondern bat uns beim zuständigen Mahngericht die Titulierung zu veranlassen.

Der Mahnbescheid wurde dem Schuldner dann am 24.12.2010 zugestellt und nachdem die zweiwöchige Frist abgelaufen war, wollten wir den Vollstreckungsbescheid beantragen. Zu diesem Zweck riefen wir kurz bei der Mandantin an, ob sie weitere Zahlungen erhalten habe.

Die Mandantin hatte tatsächlich eine Zahlung des Schuldners in Höhe der exakten Restforderung erhalten, jedoch wurde diese Buchung durch die Bank als Irrläufer postwendend zurückgebucht. Die Nachfrage bei der Bank ergab, dass der Schuldner wohl als Zahlunsgempfänger eine völlig andere Person angegeben hat, die übrigen Daten jedoch das Konto unserer Mandantin betreffen würden.

Ein Trick, den mittlerweile schon mehrere Schuldner versucht haben, um die Beantragung des Vollstreckungsbescheids zumindest um einige Tage hinauszuzögern. Was genau der Sinn dahinter ist konnte uns bisher keiner der Schu…

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Themen: Schuldner , Vollstreckungsbescheid , Mahnbescheid , Pfändung , Tricks

Erschienen 18. Januar 2011 auf http://www.stuttgart-inkasso.de.

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