Trettbrettfahrer-Rechnungen nach Geschmacksmuster- und Markeanmeldung

Rechnung des AZIS Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München

Seit Jahren fallen Anmelder von Geschmacksmustern und Marken auf Sie herein, obwohl das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und das europäische Markenamt (HABM) regelmäßig vor ihnen warnen: Pseudorechnungen von Trittbrettfahrern. Betrüger nennen wir sie nur deshalb nicht, weil dies als falsche Tatsachenbehauptung angreifbar sein könnte.

Auch DESIGNSCHUTZnews hat am 29. Juni 2011 eine solche Rechnung erhalten, nachdem das neue von stockwerk Berlin entwickelte Logo als Geschmacksmuster eingetragen wurde. 984,31 Euro soll für die Aufnahme des Logos in das „deutsche elektronische Zentralregister für Marken und Patente“ des „AZIS Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München“ bezahlt werden. Zum Vergleich: Für Anmeldung und Eintragung eines deutschen Geschmacksmusters fallen amtliche Gebühren von 60 Euro an.

Möglicherweise gibt es das „Deutsche Zentralregister für Marken und Patente“ sogar. Nur ist es für DESIGNSCHUTZnews nicht auffindbar und es hat keinerlei Relevanz. Denn wer Geschmacksmuster recherchieren möchte, erledigt das selbstverständlich in den kostenfreien Datenbanken von DPMA, HABM oder WIPO. Nur deren Auszüge haben vor Gericht Beweiskraft.

Die Geschäftsbedingungen für die Aufnahme in das „Zentralregister“ sollen laut AZIS-Rechnung auf der Internetseite www.zrmp.de eingesehen werden können. Doch auf der Seite ist lediglich ein Platzhalterlayout geschaltet ohne Impressum oder sonstige Inhalte. Inhaber der Domain ist laut DENIC eG eine Galina Sevgalinova aus Offenbach am Main; vermutlich eine erfundene Person. Denn die DENIC eG prüft bei der Domainregistrierung weder Identität noch Anschrift und hilft Abzockern auch sonst sehr tatkräftig (siehe eRecht24 vom 16.06.2011).

Staatsanwaltschaften verfolgen Strafanzeigen wegen solcher Rechnungen nicht, weil beim genauen Hinsehen erkennbar sei, dass es sich nicht um eine Rechnung des offiziellen Amtes handelt. Nach Informationen von DESIGNSCHUTZnews soll selbst eine Strafanzeige des DPMA nicht weiterverfolgt worden sein.

Wer genau hinsieht, stellt auch tatsächlich fest, dass auf der Rechnung weder Rechtsform, Handelsregisternummer, Geschäftsführer, Steuernummer oder Rechnungsnummer angegeben ist. Aus diesem Grunde ist den Verantwortlichen auf zivilrechtlichem Wege schwer beizukommen. Denn für eine Klage auf Rückzahlung oder Unterlassen muss der Beklagte korrekt bezeichnet werden.

Etwas Entscheidendes fehlt in der Rechnung ebenfalls: Der Ausweis der Umsatzsteuer. Dies hat DESIGNSCHUTZnews zum Anlass genommen, die Rechnung wegen des Verdachts der Umsatzsteuerhinterziehung an das Finanzamt München weiterzuleiten. Denn das Finanzamt dürfte die Möglichkeit haben, den Inhaber des auf der Rechnung angegebenen Kontos bei der norisbank festzustellen.

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Erschienen 4. Juli 2011 auf http://www.designschutznews.de.

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