Trennung – Mithaftung bei Betriebkosten

Kann ein Vermieter von einem Mieter auch dann die Nachzahlung von Betriebskosten verlangen kann, wenn die Betriebskostenabrechnung nur dem in Anspruch genommenen Mieter, nicht aber auch den weiteren Mietern der Wohnung zugegangen ist, die ebenfalls Vertragspartner des Vermieters sind?

Über folgenden Sachverhalt hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden:

Die Beklagte in dem entschiedenen Rechtsstreit ist neben ihrem Ehemann Mieterin einer Wohnung der Klägerin in Berlin. Im Mietvertrag ist eine monatliche Vorauszahlung für Betriebs-, Heiz- und Wasserkosten vereinbart. Mit einem an die Beklagte und ihren Ehemann gerichtetem Schreiben vom 5. Dezember 2006 rechnete die Klägerin die Nebenkosten für das Abrechnungsjahr 2005 ab. Aus der Abrechnung ergab sich ein Nachzahlungsbetrag, wovon ein Teilbetrag von 254,89 € auf in diesem Schreiben nicht näher aufgeschlüsselte Heizkosten entfiel. Die Einzelheiten der Berechnung des Heizkostensaldos ergeben sich jedoch aus einer für das Jahr 2005 erstellten Heizkostenabrechnung vom 27. November 2006. Allerdings ist diese nur an die Beklagte adressiert worden und ist auch nur ihr zugegangen. Die Beklagte und ihr Ehemann haben einen Ausgleich des von der Klägerin geforderten Nachzahlungsbetrags abgelehnt. Das Amtsgericht hat beide Mieter als Gesamtschuldner zur Zahlung der “kalten Betriebskosten” und die Beklagte darüber hinaus zur Nachzahlung von 254,89 € auf die Heizkosten verurteilt. Auf die Berufung der Mieter hat das Landgericht die Verurteilung zur Zahlung von “kalten Betriebskosten” aufgehoben, jedoch die Verpflichtung der Beklagten zur Tragung der Heizkosten bestätigt.

Die dagegen gerichtete Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter nicht gehindert ist, die nach § 556 Abs. 3 BGB geschuldete Abrechnung der Betriebskosten, die eine Nachforderung zu seinen Gunsten ausweist, nur einem Mieter gegenüber zu erteilen und lediglich diesen auf Ausgleich des Nachzahlungsbetrags in Anspruch zu nehmen. Mieten mehrere Personen eine Wohnung an, haften sie grundsätzlich für d…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Berlin , Betriebskosten , Trennung , Miete , Nebenkosten , Mietrecht Und Weg
Rechtsgebiet: Familienrecht

Erschienen 18. Juli 2010 auf http://www.raschlosser.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BGH – Betriebskosten müssen von allen Mietern nachgezahlt werden, auch wenn nur einer die Abrechung erhält

Mit Fug und Recht | 29. April 2010 — Die Beklagte und ihr Ehemann sind Mieter einer Wohnung in Berlin, für die sie natürlich Miete und monatlich Vorauszahlung für B…

Bundesgerichtshof: Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Betriebskosten, wenn nur einer von mehreren Mietern die Abrechnung …

fachanwaltsliste.de | 28. April 2010 — Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein Vermieter von einem Mieter auch dann die Nachzahlung von Betriebskosten v…

Bundesgerichtshof: Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Betriebskosten, wenn nur einer von mehreren Mietern die Abrechnung …

fachanwaltsliste.de | 28. April 2010 — Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein Vermieter von einem Mieter auch dann die Nachzahlung von Betriebskosten v…

Betriebskostenabrechnung bei mehreren Mitmietern

Rechtslupe | 28. April 2010 — Ein Vermieter kann von einem Mieter auch dann die Nachzahlung von Betriebskosten verlangen kann, wenn die Betriebskostenabrechn…

Anspruch auf Nebenkostennachzahlung bei Abrechnung an nur einen Mieter

examensrelevant.de | 11. Mai 2010 — Der Bundesgerichtshof hat am 28.4.2010 (Az. VIII ZR 263/09) entschieden, dass ein Vermieter von einem Mieter auch dann die Na…

Nachzahlung von Betriebskosten bei mehreren Mietern ...

Dies und das ... | 3. Mai 2010 — Der Bundesgerichtshof hat am 3.Mai 2010 - Akz.VIII ZR 263/09 - entschieden, dass ein Vermieter von einem Mieter auch dann die Nach…

Bundesgerichtshof: Vorbehaltlose Erstattung des sich aus einer Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens ist kein Schuldanerke…

fachanwaltsliste.de | 12. Januar 2011 — Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die vorbehaltlose Erstattung eines aus einer Betriebskostenabrechnung folgend…

Bgh VIII ZR 296/09: BGH (VIII ZR 296/09 ) Vorbehaltlose Erstattung des sich aus einer Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens ist kein Schuldane…

Recht für Verbraucher | 12. Januar 2011 — Vorbehaltlose Erstattung des sich aus einer Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens ist kein Schuldanerkenntnis Der Bund…

Betriebskosten: Wohnungsvermieter muss Abrechnungsfrist einhalten

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 29. April 2009 — Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein. Es gen…

Mietvertrag Ohne Nebenkosten: Betriebskosten - Ein Überblick

Kanzlei Finkenzeller & Kollegen | 20. August 2008 — Erschienen im “Tip” am 13.08.2008 Die Betriebskosten als „zweite Miete“ steigen Jahr für Jahr. Untersuchungen haben ergeben, …