Trend Capital Dubai Fonds: Neue Nachrichten lassen Anleger im Nebel

In aktuellen Rundschreiben wendet sich die Trend Capital-Gruppe an die Anleger ihrer beiden Dubai-Fonds Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business Bay KG II und Dubai Business Bay KG III. In diesen Schreiben stellt Frank Simon die Anleger vor die Entscheidung, ob sie ihre Anlage fortsetzen oder mit erheblichem Verlust beenden wollen. Hierzu wird den Anlegern eine zu enge Frist gesetzt. Die Frage, ihre Anlage in dem Fonds fortzusetzen oder nicht, können Anleger derzeit nicht auf Grund aktueller und belastbarer Zahlen beantworten. Denn beiden Handlungsoptionen fehlt eine wirtschaftlich gesicherte Grundlage, auf der die Anleger ihr Vorgehen abwägen könnten. Die Fortsetzung des Engagements bedeutet für die Anleger, sich für mindestens drei Jahre an einem im April 2011 abgeschlossenen Joint Venture-Projekt zu beteiligen. Die Trend Capital-Gruppe hat nach ihren eigenen Angaben am 28. April 2011 mit einer Abdulsalam Al Rafi Group die Bebauung eines „im Ergebnis aus der Konsolidierung resultierenden Grundstücks“ vereinbart, das die Fondsgesellschaften in das Joint Venture einbringen. Eine Darstellung über eine saubere wirtschaftliche Abgrenzung der beiden Fondsgesellschaften bleibt Frank Simon schuldig. Für Anleger ist nicht nachvollziehbar, welcher Gesellschaft welcher Anteil an dem nun „aus dem Hut gezauberten“ Grundstück zukommt. Dieses intransparente Verhalten fällt insbesondere deshalb ins Gewicht, weil sich die Vorlage der Gesellschaftsbilanzen erheblich verzögert. Ohne diese Bilanzen können die Anleger nicht überprüfen, was ihr Gesellschaftsanteil tatsächlich wert ist. Der in den aktuellen Rundschreiben jeweils angebotene Rücknahmepreis von unter 40% des Anlagebetrags kann nicht handfest wirtschaftlich nachvollzogen werden. Gleiches gilt für das Angebot einer Investition in unbekannte deutsche Immobilien. Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Das Verhalten der Trend Capital-Gruppe ist für die betroffenen Anleger verwirrend. Die Trend Capital-Gruppe fordert ihre Anleger auf, schon bis zum 30.06.2011 ihre Entscheidung über einen Verkauf der Anteile zu treffen. Bis dahin sollen die ausstehenden Bilanzen „bei dem Finanzamt in Mainz“ eingereicht sein. Eine Einreichung dort ist aber für die Anleger weder zeitnah zu überprüfen, noch ermöglicht dies eine rechtzeitige Kenntnisnahme und Überprüfung dieser Bilanzen durch die Anleger selbst. Das von der Trend Capital-Gruppe bzw. Herrn Frank Simon gewählte Vorgehen muss daher als höchst unseriös bezeichnet werden. Seriös wäre …

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Themen: Immobilien , Investition , Schuldig , Joint Venture

Erschienen 17. Juni 2011 auf http://www.kapital-rechtinfo.de.

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