Traurige Geschichte mit Happyend

Ein Hartz-IV-Empfängerr war des Lebens müde. Weil er seiner Nachwelt nicht zu Last fallen wollte, stellte er sein gesamtes Mobiliar zum Sperrmüll.

Der Suizidversuch scheiterte.

Nach Ende eines stationären Krankenhausaufenthalts beantragte er bei der ARGE eine neue Wohnunseinrichtung. Die bekam er auch – aber auf Darlehensbasis.

Dagegen klagte er und gewann.

Ein Ausschluss des Anspruchs auf Erstausstattung komme nur dann in Betracht, wenn ein Betroffener ohne wichtigen Grund vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für seine Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt habe. Vorliegend habe jedoch ein wichtiger Grund bestanden, weil der Kläger sein Leben habe beenden wollen. Im Übrigen habe er damit nicht seine eigene Hilfebedürftigkeit he…

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Themen: Hartz IV , Ballmann

Erschienen 8. Februar 2010 auf http://richter-ballmann.info.

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