Abmahnungen im Urhebrrecht: 100 statt 50 Euro, Filesharing weiterhin teuer?
LBR-Blog | 13. März 2008 — Und es tut sich doch was... Wie aus Parlamentskreisen durchsickert, haben sich die Berichterstatter des Rechtsausschusses im Bun…
Es ist nachvollziehbar, was Oliver Stör da in seinem Blog "Störsignale" schreibt. Und bezeichnend für die ungewisse unübersichtliche Rechtslage, in der sich Blogger hierzulande befinden: Drei Anwaltsschreiben, drei Forderungen nach Geld in einem Jahr - aus welchem Grund, das kann man nur erahnen. Urheber- und Persönlichkeitsrechte nennt der (jetzt Ex-)Blogger selbst. Wir erinnern uns: Andere Blogger kapitulierten schon vor dem damals nur geplanten neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Diese Geschichte erinnert mich an eine Aussage von Markus Beckedahl, bekannt von netzpolitik.org und als Gründungsmitglied des Digitale Gesellschaft e.V. Er hatte mal in einem Radiointerview sinngemäß gesagt, dass die aktive Nutzung des Internet und Medienkompetenz geradezu untrennbar mit Verstößen gegen das Urheberrecht verbunden sind. Er gehe davon aus, dass "jeder aktive Social-Network Nutzer täglich viele Urh-Verletzungen begeht", wie er anschließend auf Nachfrage bei Twitter schrieb. Ob das so ist, ob Medienkompetenz vielleicht vor allzu schweren Urheberrechtsverletzungen schützen kann, darüber kann man diskutieren. Dass die Gesetzeslage es jedoch - auch bei bestehender Medienkompetenz und auch dann, wenn man Acht gibt, - dem Blogger, Kommentator und aktiven Netzuser nicht leicht macht, das geht aus dem letzten Eintrag von Oliver Stör deutlich hervor. Er schreibt: "Ich verfüge nicht über die Zeit, die Mittel und die Ausdauer ständig mit Rechtsanwälten zu korrespondieren, die absurde Forderungen für geringste Verstöße erheben. Solange die Rechtslage in Deutschland einen Privatmann in Existenzgefahr bringt, sobald er eine anwaltliche Abmahnung mit einer nicht ganz perfekten Formulierung beantwortet, sehe ich keine Möglichkeit diese Seiten weiter im Netz zu belassen." Und hier kann ich ihm nur beipflichten: Insbesondere das Urheberrecht ist doch ursprünglich gemacht worden für den Interessenausgleich zwischen gleich starken Parteien. Früher standen sich in Gerichtsverfahren häufig Verlage und ähnliche Unternehmen gegenüber, und zwar auf Seiten des Klägers wie des Beklagten. Die hatten in der Regel auch die finanziellen Möglichkeiten und das entsprechende Know-how dazu. Heute werden immer häufiger Privatleute mit diesem - auch für Juristen nicht einfachen - Rechtsgebiet konfrontiert. Und werden dann dazu gebracht, ihr Blog zu schließen und das soziale Internet so ein Stückchen ärmer zu machen. Immerhin: Das Bundesministerium der Justiz prüft derzeit nach einer entsprechenden "Kleinen Anfrage" der SPD, "ob die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 97a Absatz 2 UrhG für eine Kostendeckelung den aktuellen (technischen) Entwicklungen noch gerecht werden und einen angemessenen Ausgleich der betroffenen Interessen darstellen." Das ist längst überfällig (auch wenn ich den Ausgang dieser Prüfung schon vorauszuahnen glaube). Dieser Paragraph 97a Abs. 2 UrhG war einst dazu eingeführt worden, Privatleute von allzu hohen Abmahnkosten zu schützen. Oder, genau…
» Vollständiger ArtikelErschienen 4. August 2011 auf http://klawtext.blogspot.com/.
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Der Lappan-Verlag forderte Schadensersatz von Seitenbetreibern, die Heinz-Erhard-Gedichte zitieren. Die Erbengemeinschaft und Fans sind empört: Jetzt rudert er zurück.