Vom Bundesrat beantwortete Vorstösse
strafprozess | 31. Mai 2006 — Folgende Vorstösse, die hier auch schon zu Beiträgen geführt haben, sind vom Bundesrat behandelt worden: 05.3805 n Mo. Banga. Ge…
(c) Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO (www.pixelio.de)
„Wo ist das Problem? Ich arbeite schon so lange mit meinen Geschäftspartnern zusammen, da ist bisher nie etwas passiert!“ So antworten Unternehmensleiter und Führungskräfte häufig auf die Frage, ob sie sich regelmäßig ein Bild über den persönlichen und geschäftlichen Hintergrund ihrer Geschäftspartner verschaffen.
Nachdenklich werden sie allerdings meist, wenn man genauer nachfragt:
Wie aktuell sind Ihre Kenntnisse über die Bonität/Leistungsfähigkeit Ihrer Geschäftspartner? Was wissen Sie über die Einhaltung von Umweltschutznormen durch Ihren Biomasselieferanten oder Partner im Abfallgeschäft? Halten Ihre Steinkohlelieferanten die Vorschriften zum Arbeitsschutz und gegen Kinderarbeit ein? Beachtet das von Ihnen mit der Erstellung von Kabelgräben beauftragte Bauunternehmen die Regeln zur Arbeitnehmerüberlassung und zur Beschäftigung von Ausländern? Achtet Ihr Lieferant von Büromöbeln darauf, dass das Mobiliar keine gesundheitsgefährdenden Stoffe enthält/ausscheidet?Die Verletzung von Rechtsvorschriften durch Geschäftspartner – deren so genannte Non-Compliance – kann sich auch auf die eigene Person erheblich negativ auswirken. Hierbei geht es insbesondere um
Reputationsverluste des Unternehmens durch Medienberichte, negative Reaktionen der eigenen Kunden bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung, Untersuchungsverfahren und Sanktionen durch Behörden.Solche unangenehmen Folgen lassen sich durch eine standardisierte Hintergrundprüfung von Geschäftspartnern, die typischerweise ein Kernelement von Compliance-Management-Systemen ist, weitestgehend vermeiden. Diese kann – je nach Komplexität und Umfang des konkreten Geschäfts eines (Versorgungs-)Unternehmens – ganz unterschiedlich ausgestaltet sein. Die einfachste Lösung ist die Nutzung der für jedermann zur Verfügung stehenden Internetsuchmaschinen und Datenbanken von behördlichen Sanktionslisten und die Abfrage bei professionellen Auskunfteien. Einen Schritt weiter geht die Einbeziehung des Geschäftspartners, in dem man ihn um Selbstauskunft über seine Integrität anhand eines standardisierten Fragebogens bittet.
Unabhängig von ihrer Intensität sollte die Hintergrundprüfung mit einem formalisierten i…
» Vollständiger ArtikelErschienen 5. Dezember 2011 auf http://www.derenergieblog.de.
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strafprozess | 16. Mai 2006 — Die Schweizerische Bundesversammlung teilt die neuen parlamentarischen Vorstösse mit. Hier ein (sehr knapp gehaltener) Auzug: …
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