Trau, schau, wem! Anmerkungen zum Fall Easy Abi

Hunderte, wenn nicht tausende Berliner Abiturienten erleben in diesen Tagen die vermutlich größte Enttäuschung in ihrem noch jungen Leben. Easy Abi, ein Anbieter von Dienstleistungen “rund ums Abi” hatte seine Tätigkeit eingestellt und deshalb findet der Abi Ball, als krönender Abschluss der Schullaufbahn geplant, nicht statt. Einige Schüler werden wohl sogar ihre Zeugnisse im Sekretariat der Schule abholen müssen, statt diese im Rahmen einer feierlichen Zeugnisverleihung überreicht zu bekommen.

Die Easy Abi GmbH, das ist auch ein Unternehmen, welches sich seit Jahren prominent in den Gegnerlisten unserer Kanzlei wiederfindet. Im Auftrag von seriös arbeitenden Unternehmen aus der Abibranche mussten wir das Unternehmen immer wieder abmahnen und in der Folge gerichtlich verfolgen, weil es praktisch seit seiner Gründung wiederholt, nachhaltig und in erheblichem Umfang wettbewerbswidrig handelte. Irreführende Werbung, die Nichtbeachtung von die Verbraucher schützenden Vorschriften, Verstöße gegen das Markengesetz sowie die Verwendung von unzulässigen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, das berühmte „Kleingedruckte“) durch Easy Abi waren Gegenstand mehrerer von uns geführter Gerichtsverfahren, in denen die Easy Abi GmbH und teilweise auch der frühere Geschäftsführer Daniel H. persönlich verurteilt wurden. In einem noch anhängigen Verfahren ist just morgen Gerichtstermin, auch hier sind eine Verurteilung von Daniel H. und seiner ehemaligen Firma sehr wahrscheinlich.

Nun ist Easy Abi offenbar pleite. Ob und durch wen ein formeller Insolvenzantrag gestellt worden ist, ist Gegenstand widersprüchlicher Berichterstattung in den Medien und im Internet. Fest steht aber, dass zahlreiche Abibälle in Berlin und Hamburg nicht wie geplant stattfinden können, weil Easy Abi zwar bei den Schülern Geld dafür eingesammelt hat, die Ballsaalbetreiber aber nicht bezahlt. Die Schäden sind erheblich. Abibälle kosten inklusive Saalmiete, Buffet und vorausbezahlter Getränke (“all inclusive”) schnell € 20.000,- oder mehr. In der Presse ist nun von Fällen die Rede, in denen es um rund € 40.000,- oder sogar noch mehr gehen soll. Unabhängig davon, ob die Schüler Opfer eines strafrechtlich relevanten Betruges geworden sind oder ob das Geld im Unternehmen zweckwidrig verbraucht wurde, um an anderen Stellen Löcher zu stopfen, sind die Aussichten, diese Gelder zurückerstattet zu erhalten erfahrungsgemäß eher gering. Selbst wenn es dem Insolvenzverwalter oder den Strafverfolgungsbehörden gelingen sollte, bei einem der Beteiligten noch Gelder sicherzustellen und in das insolvente Unternehmen zurückzuführen, ist mit erheblichen Abschlägen und jahrelangen Wartezeiten zu rechnen.

Gerade weil man den frisch volljährig gewordenen Abiturienten sicherlich geschäftliche Unerfahrenheit zubilligen muss, ist es umso unverständlicher, warum derartige Summen als Vorkasse ohne die geringste Sicherheit geleist…

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Erschienen 15. Juni 2011 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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