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Touristin verklagt Wetterdienst

am 09.08.2006 von http://www.elbelaw.de/blawg

Da ihr Wochenendurlaub buchstäblich ins Wasser gefallen war, ist eine Bewohnerin der zentralrussischen Stadt Uljanowsk gegen die örtlichen Meteorologen vor Gericht gezogen. Statt der versprochenen 28 Grad ohne Niederschläge sei sie bei heftigem Regen nass bis auf die Knochen geworden, berichtet N24 nach einem Bericht der Moskauer Tageszeitung “Nowyje Iswestija”. Zudem …

Russland: Touristin verklagt Wetterdienst

LawBlog / Eine Touristin verklagt den Wetterdienst der zentralrussischen Stadt Uljanowsk. Angeblich seien 28 Grad und kein Niederschlag vorausgesagt gewesen, doch sie sie bei einem Regenguss nass geworden. Ohne die falsche Voraussage, so die Frau, wäre sie zu…

Wetterdienst als “Privat-DDR”

Handakte WebLAWg / Ein bizarrer Streit um Unwetterwarnungen wird zurzeit vor Gericht ausgetragen: Der Deutsche Wetterdienst hat Jörg Kachelmann verklagt, weil dieser unnötigerweise zu oft vor Unwettern warne. Das Verhältnis zwischen dem Deutschen Wetterdienst (DWD)…

-36 Grad

Vertretbar Weblawg / Es war gestern sicherlich kalt, aber selbst die gefühlte Temperatur lag doch einige Grad höher: Da hat sich der Wetterdienst doch glatt um 36 Grad (Celsius) verschätzt. Man soll eben nicht alles glauben, was einem im Internet so alles bericht…

Krieg ums Wetter

Handakte WebLAWg / Mehr Wettbewerb bedeutet mehr Qualität. Gilt dieser Grundsatz auch für Wettervorhersagen, gar für Unwetterwarnungen? Der Deutsche Wetterdienst (DWD) und Jörg Kachelmann, prominentester privater Wetterdienstanbieter, streiten nun vor Gericht. Wi…

“Wilma”

Handakte WebLAWg / Der Hurrikan “Wilma” hat sich weiter verstärkt und wird nun als Sturm der Stärke 5 eingestuft. “Wilma” ist damit nach “Katrina” und “Rita” der dritte Wirbelsturm der höchsten Kategorie in diesem Jahr…

Bedeckungsgrad

LawBlog / Für eine Strafsache wollte ich wissen, ob es am 4. Oktober 2004 in Düsseldorf tatsächlich wolkig war. Alles zum “Bedeckungsgrad” und sonstige Klimadaten liefert der Deutsche Wetterdienst.…

Ätsch, daneben. Den falschen verklagt? Bundesarbeitsgericht grosszügig

JuracityBlog / denn eine falsche Bezeichnung schadet nicht (falsa demonstratio non nocet, ausser in der Prüfung ;-). Das gilt in einer Klageschrift nicht nur, wenn statt einer GmbH eine gleichnamige, aber nicht existierende AG verklagt wird, oder “Boc…

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