"Aus Angst" die eigene Ehefrau umgebracht
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Fast auf den Tag genau ein Jahr nach der Tat hat das Würzburger Landgericht am 23. Dezember einen 72-jährigen Rentner aus Reichenberg (Kreis Würzburg) wegen Totschlags zu 9 Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hat seine 79-jährige Ehefrau in den frühen Morgenstunden des 24. Dezember 2010 mit über einem Dutzend Messerstichen und mindestens 20 Hammerschlägen gegen den Kopf getötet.
Angeklagt war der Rentner wegen Mordes. Mordmerkmale wie Heimtücke oder Grausamkeit konnte ihm das Schwurgericht nach siebentägiger Beweisaufnahme aber nicht nachweisen. Aber auch die Verurteilung wegen Totschlags bedeutet für den gebrechlichen Mann, der 17 Jahre als Obdachloser auf der Straße lebte, ehe er seine spätere Ehefrau kennenlernte, voraussichtlich lebenslänglich.
Er hat jahrelangen Alkoholmissbrauch, Herzinfarkte, einen Gehirntumor und eine Verätzung der Speiseröhre hinter sich. Als er Anfang Januar verhaftet wurde, wog er gerade mal 46 Kilo. In der JVA Würzburg hat er zugenommen, dort geht es ihm nach eigenen Worten "so gut wie nie zuvor". Trotzdem sei es "nicht sehr wahrscheinlich, dass er die Mauern des Gefängnisses noch einmal lebend verlassen wird", sagte der Vorsitzende des Schwurgerichts, Lothar Schmitt.
Dass er für den Tod seiner Frau verantwortlich ist, hat der Angeklagte bereits bei seiner Verhaftung gestanden. Im Prozess ging es in erster Linie darum, sein Motiv herauszufinden. Das gelang nur teilweise. Fest steht für das Gericht, dass die Angst des 72-Jährigen vor sexuellen Übergriffen zur Tötung seiner Ehefrau führte. Die Richter glaubten ihm, dass er ab dem 10. Lebensjahr von Erzieherinnen in einem Kinderheim massiv sexuell missbraucht und dadurch schwer traumatisiert wurde. "Die Frau musste sterben, weil es ihm nicht gelungen ist, seine tiefen seelischen Wunden zu heilen", sagte Schmitt. Der Angeklagte sei von den Angstzuständen zeitlebens immer wieder eingeholt worden. Häufig berichtete er seinem Umfeld von bizarren Erlebnissen auch nach dem Aufenthalt im Kinderheim, bei denen er Opfer von sexuellem Missbrauch wurde. Diese Geschichten hatten nach Auffassung des Gerichts mit der Realität nichts zu tun. Bizarr, absrud, realitätsfremd seien die Schilderungen: "Aber der Angeklagte war davon überzeugt", …
» Vollständiger ArtikelErschienen 23. Dezember 2011 auf http://www.woetzel-online.info/.
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