Tote brauchen keinen Urlaub

BAG, Urteil vom 20.09.2011, 9 AZR 416/10

Der Erholungsurlaub von Arbeitnehmern befasst seit einiger Zeit immer wieder das Bundesarbeitsgericht. Heute hat es die Frage entschieden, ob der Arbeitgeber beim Tod eines Arbeitnehmers dessen Resturlaub an die Erben auszuzahlen hat. Das BAG hat diese Frage verneint. Nach dem Gesetz ist Urlaub abzugelten, wenn er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Anders als die Vorinstanz (Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 22.10.2010, 16 Sa 1502/09) dies sah, erlischt nach Auffassung des BAG der Urlaubsanspruch des Arbeitneh…

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Themen: Landesarbeitsgericht Hamm
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 20. September 2011 auf http://www.arbeit-familie.de/blog/.

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