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Torpedoklagen

am 10.08.2006 von http://rafranke.blogspot.com

Aus Wissen.de Nachrichten (dank eines Hinweises von RA Thomas J. Lauer, der es in der Financial Times Deutschland gefunden hat, in einer Mailingliste):
In Europa muss schnell geklagt werden - sonst ist man schnell der Dumme. Säumige Schuldner sind nämlich in der Lage, durch eine schnelle Klageerhebung - zum Beispiel durch eine negative Festzstellungsklage - bei einem unzuständigen Gericht in Ländern, deren Gerichte besonders lange brauchen, um Entscheidungen zu treffen, die Klage des Gläubigers bei dem zuständigen Gericht zu torpedieren, weil das später angerufene Gericht gemäß Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 vom 22.12.2000 (entspricht der Regelung, die vorher das Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27.09.1968 in der Fassung des 4. Beitrittsübereinkommens enthielt) das später eingeleitete Verfahren aussetzen muss, bis das zuerst in einen anderen EG-Land angerufene Gericht über seine Zuständigigkeit bzw. Unzuständigkeit entschieden hat. Und das kann dauern ....

Artikel 27

(1) Werden bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten Klagen wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien anhängig gemacht, so setzt das später angerufene Gericht das Verfahren von Amts wegen aus, bis die Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts feststeht.
(2) Sobald die Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts feststeht, erklärt sich das später angerufene Gericht zugunsten dieses Gerichts für unzuständig.

Wissen de zitiert:

Vielen Unternehmen ist diese Gefahr …

AG Krefeld: Zuständiges Gericht bei Internetverletzungen

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Krefeld (Urt. v. 14.02.2007 - Az.: 4 C 305/06) hat entschieden, dass die bloße Abrufbarkeit einer Internetseite nicht ausreicht, um die Zuständigkeit eines Gerichts zu begründen.Das angerufene Gericht ist örtlich nicht zuständig. Eine Zus…

Der “Italienische Torpedo”

kanzlei-hoenig.info / Schuss ins Blaue Eine Lücke im EU-Recht macht es möglich: Will ein säumiger Schuldner seinen Gläubiger überrumpeln, muss er nur gegen ihn klagen – vor dem falschen Gericht . Die langsamsten Raketen kommen aus Ital…

Verweisung im schriftlichen Verfahren

Vertretbar Weblawg / Wieder ein Satz aus einem Anwaltsschriftsatz: Für den Fall, dass [der Kläger] einen Verweisungsantrag an das zuständige Amtsgericht stellen sollte, bin ich mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren einverstanden. Die zugehörige Norm is…

Verjährung trotz Rechtsverfolgung

decker.eu / Bei einem Schuldner mit Sitz im Ausland ist es mitunter fraglich, ob die nationalen Gerichte zuständig sind. Droht infolge Verjährung der Anspruchsverlust steht der Gläubiger vor einem Dilemma: hemmt eine im Ausland anhängig gemachte Klage…

Neues Spiel, neues Glück

Panorama / Gleiches Gericht, ZivilabeilungDie Mandantschaft wurde vor einem benachbarten Gericht verklagt; es geht um € 83,24 (in Worten: dreiundachzigkommazwovier). Das Gericht weist mit der Klagezustellung auf die örtliche Unzuständigkeit hin. Nach Anzeig…

KfH ist ausschließlich funktionell zuständig für Anfechtungsklagen bei GmbH

Unternehmensrechtliche Notizen / Ein Beschluss der GmbH-Gesellschafterversammlung wird durch Klage bei einer Zivilkammer des Landgerichts München I angefochten. Niemand stellt einen Antrag auf Verweisung an die Kammer für Handelssachen (s. § 97 I GVG: “Wird vor der Zivilkam…

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Rechtsanwalt und Notar Rolf Jürgen Franke aus Berlin trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen

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