Schwerer Angriff auf die Pressefreiheit
RA J. Melchior, Wismar | 15. April 2009 — Wie MEEDIA.de berichtet, hat das LG Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Axel Springer Verlag erlassen, weil die "Bil…
Der bloggende Richter Ballmann kürt in unregelmäßigen Abständen den Tor des Tages. Mir sind gestern sogar zwei Tore aufgefallen - und zwar massive Eigentore:
Zum einen die richtigerweise wohl mit „K" zu schreibenden - Collegen Gabriel pp., die Klinsis ach so geschundene Menschenwürde nebst ebensolchem Persönlichkeitsrecht mit gerichtlicher Hilfe kurieren wollen.
Zum anderen die Kanzlei Schertz Bergmann, die für eine Sängerin (wie war deren Name doch gleich?) beim LG Berlin eine Unterlassungsverfügung gegen die Blöd-Zeitung erwirkt hat, der verboten wird, über ein "gegen die Antragstellerin eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung und/oder den Gegenstand der Untersuchungshaft zu berichten."
Wirklich höchst produktiv, denn so wird der Focus der Öffentlichkeit vermehrt auf das gelenkt, was doch (eigentlich?) verborgen werden sollte. Aber bei Streitwerten in sechsstelliger Höhe ist das wohl nebensächlich.
P.S.: Weit davon entfernt, mit der Blöd-Zeitung zu sympathisieren, muss ich deren Chefredakteur Kai Diekmann ausnahmsweise einmal Recht geben: „Ein Verbot, über die Verhaftung einer derart öffentlichen Person zu informieren, ist ... ein schwerer Angriff auf die Pressefreiheit." In der Tat!
P.P.S. „Zutiefst und massiv" dürfte hingegen voraussichtlich die Klatsche sitzen, die sich die CKollegen Gabriel pp. voraussichtlich einfangen werden, sollten Sie denn tatsächlich gerichtlich gegen die taz zu Felde ziehen. Aber vielleicht klagen die CKollegen ja vor dem LG Berlin, da scheint ja vieles möglich zu sein. Besagte Sängerin und Hubertus Albers lassen grüßen.
Erschienen 15. April 2009 auf http://ra-melchior.blog.de.
RA J. Melchior, Wismar | 15. April 2009 — Wie MEEDIA.de berichtet, hat das LG Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Axel Springer Verlag erlassen, weil die "Bil…
Handakte WebLAWg | 16. April 2009 — Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen den Axel Springer Verlag erlassen, weil die “Bild”-Zeitung als e…
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 16. April 2009 — Der Fall um Krankheit und Inhaftierung einer mittelprächtigen Sängerin einer trällernden Girls-Gruppe wird zum Prüfstand für den U…
Handakte WebLAWg | 15. April 2009 — Als Anwalt von Frau Nadja Benaissa in presserechtlichen Angelegenheiten weise ich auf Folgendes hin: Das Landgericht Berlin…
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 2. August 2007 — Die nachfolgend bei medienhure beschriebenen Ermittlungen sind angesichts des „Cicero-Urteils“ des Bundesverfassungsgerichts eine …
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 18. August 2009 — Am Rande der Doping-Affäre um Claudia Pechstein (so es denn eine sein sollte) zündelt es gewaltig. Der Journalist Jens Weinreic…
Internet-Law | 15. April 2009 — Da war der Kollege Schertz wirklich flott und hat beim Landgericht Berlin eine Unterlassungsverfügung gegen Bild wegen der Bericht…
Rheinrecht | 22. Mai 2007 — … wurde letzte Nacht mal wieder produziert, als Unbekannte das Auto von Kai Diekmann, Chefredakteur der BLÖD BILD-”Zeitun…
kanzlei-hoenig.de | 22. November 2005 — Chefredakteur und Herausgeber der Bild, Kai Diekmann, liefert hier seine Gedanken ab, die er sich über die BILD gemacht hat. …
kriegs-recht.de | 12. August 2009 — Ich beschäftige mich ja sehr gerne mit dem Thema “Bloggen und Recht” (wie man auch hier auf dem Blog sehen kann). Auf der einen…
Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen den Axel Springer Verlag erlassen, weil die "Bild"-Zeitung als erste über den Fall der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa berichtet hatte. Damit rügte das Gericht faktisch auch das Verhalten der Staatsanwaltschaft, die gegenüber Medienvertretern den Fall kommentiert hatte. "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann sieht in der einstweiligen Verfügung "einen schweren Angriff auf die Pressefreiheit.“
Jürgen Klinsmann sieht seine Menschenwürde und sein Persönlichkeitsrecht "zutiefst und massiv verletzt" - und will juristisch gegen die "taz" vorgehen, die den Bayern-Trainer in einer Satire am Kreuz zeigte.
Nach dem Titelbild der taz mit Bayern-Trainer Klinsmann am Kreuz verlangt dieser eine Unterlassungserklärung und droht mit einer Klage. Die taz sieht einem Prozess gelassen entgegen.