Tore des Tages

Der bloggende Richter Ballmann kürt in unregelmäßigen Abständen den Tor des Tages. Mir sind gestern sogar zwei Tore aufgefallen - und zwar massive Eigentore:

Zum einen die richtigerweise wohl mit „K" zu schreibenden - Collegen Gabriel pp., die Klinsis ach so geschundene Menschenwürde nebst ebensolchem Persönlichkeitsrecht mit gerichtlicher Hilfe kurieren wollen.

Zum anderen die Kanzlei Schertz Bergmann, die für eine Sängerin (wie war deren Name doch gleich?) beim LG Berlin eine Unterlassungsverfügung gegen die Blöd-Zeitung erwirkt hat, der verboten wird, über ein "gegen die Antragstellerin eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung und/oder den Gegenstand der Untersuchungshaft zu berichten."

Wirklich höchst produktiv, denn so wird der Focus der Öffentlichkeit vermehrt auf das gelenkt, was doch (eigentlich?) verborgen werden sollte. Aber bei Streitwerten in sechsstelliger Höhe ist das wohl nebensächlich.

P.S.: Weit davon entfernt, mit der Blöd-Zeitung zu sympathisieren, muss ich deren Chefredakteur Kai Diekmann ausnahmsweise einmal Recht geben: „Ein Verbot, über die Verhaftung einer derart öffentlichen Person zu informieren, ist ... ein schwerer Angriff auf die Pressefreiheit." In der Tat!

P.P.S. „Zutiefst und massiv" dürfte hingegen voraussichtlich die Klatsche sitzen, die sich die CKollegen Gabriel pp. voraussichtlich einfangen werden, sollten Sie denn tatsächlich gerichtlich gegen die taz zu Felde ziehen. Aber vielleicht klagen die CKollegen ja vor dem LG Berlin, da scheint ja vieles möglich zu sein. Besagte Sängerin und Hubertus Albers lassen grüßen.

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Themen: LG Berlin , Ballmann
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 15. April 2009 auf http://ra-melchior.blog.de.

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