TopWare Entertainment lässt Urheberrechtsverletzungen an dem Spiel Section 8 durch die Kanzlei Reichelt, Kluthe, Aßmann abmahnen
Von unseren Vertragsanwälte haben wir erfahren, dass aktuell die TopWare Entertainment Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel
“Section 8″ in Tauschbörsen – das so genannte Filesharing“- abmahnen lässt.
Vertreten wird TopWare Entertainment dabei von der Kanzlei Reichelt, Kluthe, Aßmann. Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.
Betroffenen ist anzuraten, die von der Kanzlei Reichelt, Kluthe, Aßmann vorgelegte nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da
diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im web
zu finden sind.
Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die und die
darin gesetzte Frist ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.
In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene…
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