Toleranzgebot gegen Kinderlärm

Kinderlärm soll künftig im Regelfall nicht mehr als “schädliche Umwelteinwirkung” gelten. Mit einer entsprechenden Gesetzesänderung möchte die Bundesregierung Klagen gegen Kindergärten und Spielplätze eindämmen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf heute auf den Weg gebracht.

Außerdem ist vorgesehen, dass bei der Beurteilung von Kinderlärm Grenz- und Richtwerte nicht mehr entsprechend herangezogen werden, die beispielsweise für Industrie- und Sportanlagen gelten. Damit soll faktisch ein Toleranzgebot gegenüber Einrichtungen für Kinder durchgesetzt werden.

Zudem will das Bauministerium die Vorschriften so ändern, dass Kindergärten und Spielplätze auch in reinen Wohngebieten genere…

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Themen: Norbert

Erschienen 16. Februar 2011 auf http://www.lawblog.de.

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