Tötungsdelikt von Vevey: Schuldspruch bestätigt

Das Bundesgericht hat - wie es heute mitgeteilt hat - am 20. Dezember 2011 die Verurteilung wegen Mordes und vorsätzlicher Tötung zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe im "Tötungsdelikt von Vevey" bestätigt (6B_118/2009 und 6B_12/2011). Einzig in Bezug auf eine der Genugtuungsforderungen hiess es die Beschwerde teilweise gut. In diesem Punkt hob es den im Jahr 2010 ergang…

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Themen: Bundesgericht

Erschienen 29. Dezember 2011 auf http://iuswanze.blogspot.com.

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