Tödliches Wetttrinken: Gastwirt zu Haft verurteilt
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Berlin (Reuters) - Nach dem tödlichen Wetttrinken mit einem 16-jährigen Schüler hat das Berliner Landgericht einen Gastwirt zu einer Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt.
Der 28-Jährige wurde am Freitag der Körperverletzung mit Todesfolge sowie des vorsätzlichen Alkoholausschanks an Jugendliche schuldig gesprochen. Der Angeklagte hatte gestanden, im Februar 2007 mit dem Schüler ein Tequila-Wetttrinken veranstaltet zu haben. Der Junge war nach etwa 45 Schnäpsen und 4,4 Promille Alkohol im Blut ins Koma gefallen. Er verstarb einen Monat später. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und eine politische Debatte über Alkoholmissbrauch von Jugendlichen ausgelöst.
Vor dem Trink-Duell in seiner damaligen Kneipe im Berliner Stadtteil Charlottenburg hatte der Angeklagte einen Hilfskellner heimlich angewiesen, ihm zunächst nur Wasser einzuschenken. Nach etwa einer Stunde war der Schüler zusammengebrochen. Während der Wirt im Ermittlungsverfahren noch von einem „tragischen Unglück" gesprochen hatte, übernahm er im Prozess die Verantwortung für den Tod des Jungen. Er räumte zudem ein, in seinem Lokal ohne große Bedenken auch hochprozentigen Alkohol auch an Minderjährige ausgeschenkt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Gastwirt vorgeworfen, aus "Gewinnsucht" gezielt junge Kunden mit niedrigen Preisen für Alkoholika angelockt zu haben. Der Ankläger hatte auf eine vierjährige Haftstrafe plädiert, die Verteidiger auf ein mildes Urteil.
Das Lokal des Angeklagten war wenige Wochen nach dem Tod des Jungen vom zuständigen Wirtschaftsamt wegen "fortwährend grober Verstöße gegen den Jugendschutz" geschlossen worden. Bereits im Vorjahr wurden zwei damals 18 und 21 Jahre alte Hilfskellner, die bei dem Wetttrinken 38-prozentigen Tequila servierten und eine Strichliste geführt hatten, der Beihilfe zur Körperverletzung schuldig gesprochen. Sie sollten jeweils zehn Monate an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen. Damals befanden die Richter, dass der Wirt der Hauptverantwortliche gewesen sei. Das Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) inzwischen bestätigt.
Erschienen 3. Juli 2009 bei http://www.reuters.com.
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