Tödliches Wetttrinken: Gastwirt zu Haftstrafe verurteilt
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Berlin (Reuters) - Nach dem tödlichen Wetttrinken mit einem 16-jährigen Schüler hat das Berliner Landgericht einen Gastwirt zu einer Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt.
Der 28-Jährige wurde am Freitag der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Der Angeklagte hatte gestanden, im Februar 2007 mit dem Schüler ein Tequila-Wetttrinken veranstaltet zu haben. Der Junge hatte mehr als 45 Schnäpse getrunken, während sich der Wirt zunächst heimlich Wasser einschenken ließ. Mit 4,4 Promille Alkohol im Blut war der Schüler ins Koma gefallen. Er verstarb fünf Wochen später. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und eine Debatte über Alkoholmissbrauch von Jugendlichen ausgelöst.
Es sei dem Wirt zuzurechnen, dass der Junge die unglaubliche Menge an Alkohol trank, sagte der Vorsitzende Richter Peter Faust. Der Angeklagte habe an der massiven Selbstgefährdung des Jugendlichen mitgewirkt. "Er wusste, dass es kein fairer Wettkampf war", begründete der Richter. Durch den Betrug habe der der Schüler seine Risikobewertung nicht korrigieren können. Der Wirt hatte eingeräumt, dass er vor dem Duell mit dem alkoholerfahrenen Teenager in seiner Kneipe im Berliner Stadtteil Charlottenburg einen Hilfskellner heimlich angewiesen hatte, ihm zunächst nur Wasser einzuschenken. Nach etwa einer Stunde war der Schüler zusammengebrochen.
Während der Wirt im Ermittlungsverfahren noch von einem tragischen Unglück gesprochen hatte, übernahm er im Prozess die Verantwortung für den Tod des Jungen. Er räumte zudem ein, in seinem Lokal ohne große Bedenken auch hochprozentigen Alkohol auch an Minderjährige ausgeschenkt zu haben. Dabei habe er aus Gewinnsucht gehandelt, befand das Gericht. Der Wirt wurde auch wegen mehrfachen vorsätzlichen Alkoholausschankes an Jugendliche schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung sah dagegen einen "klassischen Fall der Selbstgefährdung", die nicht als Körperverletzung mit Todesfolge geahndet werden könne. Ein konkretes Strafmaß forderten die Anwälte nicht.
Der viermonatige Prozess stieß auf reges Interesse der Öffentlichkeit. Es sei allerdings nicht Aufgabe eines Strafprozesses, gesellschaftliche Probleme zu lösen wie den Alkoholmissbrauch durch Jugendliche, hieß es im Urteil. Es gehe nicht um Moral und Abschreckung, sondern um individuelle Schuld. Strafmildernd berücksichtigten die Richter, dass die Initiative zu dem Wetttrinken von dem Schüler ausging, der Angeklagte sieben Monate in Untersuchungshaft saß und nicht vorbestraft ist.
Das Lokal des Angeklagten war wenige Wochen nach dem Tod des Jungen vom zuständigen Wirtschaftsamt wegen "fortwährend grober Verstöße gegen den Jugendschutz" geschlossen worden. Bereits im Vorjahr wurden zwei damals 18 und 21 Jahre alte Hilfskellner, die bei dem Wetttrinken 38-prozentigen Tequila servierten und eine Strichliste geführt hatten, der Beihilfe zur Körperverletzung schuldig gesprochen. Sie sollten jeweils zehn Monate an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen. Damals befanden die Richter, dass der Wirt der Hauptverantwortliche gewesen sei. Das Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) inzwischen bestätigt.
Erschienen 3. Juli 2009 bei http://www.reuters.com.
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