Tödlicher Verkehrsunfall auf Mallorca: Ermittlungen kommen mir spanisch vor
am 10.08.2006 von http://www.strafblog.de
Rund 3 Monate hat es gedauert, bis mir die Ermittlungsakten eines Verkehrsunfalls auf Mallorca mit 1 Toten und 3 Verletzten, darunter ein schwerstverletztes Kleinkind, vorlagen. Das lag unter anderem daran, dass es gar nicht so einfach war, von der Mandantin eine wirksame Vollmacht zu bekommen. In Spanien reicht es nämlich nicht aus, einfach beim Anwalt eine Vertretungsvollmacht zu unterschreiben oder gar nur anwaltlich ordnungsgemäße Vollmacht zu versichern. Erforderlich ist vielmehr für gerichtliche oder bestimmte behördliche Verfahren eine notarielle Vollmacht, die auch durch eine konsularische Vollmacht ersetzt werden kann. Errichtet ein deutscher Notar die Vollmacht, so muss diese beglaubigt übersetzt und mit Haager Apostille versehen werden, um in Spanien anerkannt zu werden. Da die Mandantin aufgrund der Unfallfolgen zunächst im Krankenhaus lag und sich dann permanent um ihr schwerverletztes Kind kümmern musste, dauerte das halt seine Zeit.
Was die Ermittlungsbehörden innerhalb von 3 Monaten in der Akte zusammengetragen haben, hat mich einigermaßen erschreckt. Eine Unfallskizze: Fehlanzeige. Fotos vom Unfallort: dito. Unvollständige Personalien der Unfallbeteiligten, ein Autopsie-Bericht, aus dem sich zwar ergibt, dass der gegnerische Unfallfahrer an einem Herzinfarkt verstorben ist, ob der Infarkt aber vor oder infolge des Unfalls erfolgte, bleibt völlig offen und wird nicht einmal als Fragestellung thematisiert. Der einzige Augenzeuge des Unfalls schildert zwar, dass es unmittelbar vor ihm zu einer Frontalkollision kam, auf welcher Fahrbahnseite dies geschah, bleibt aber völlig offen und wurde auch nicht erfragt. Auch sonst ergibt sich hierzu nichts Zwingendes aus der Akte. Die Mandantin selbst war nach dem Unfall traumatisiert und erinnert sich nicht.
Ich habe jetzt erst einmal für den spanischen Kollegen einen Fragenkatalog zusammengestellt, den dieser dem Untersuchungsrichter vorlegen soll. Wir ermitteln jetzt direkt bei der Polizei, ob dort nicht doch Unfallskizzen und Aufnahmen von der Unfallstelle vorliegen. Immerhin geht es in dem Verfahren doch um einiges, das Kind bleibt vermutlich ein Dauerpflegefall und die Folgekosten sind extrem hoch. Und ein Mensch ist um sein Leben gekommen, da darf man doch eine gewisse Sorgfalt erwarten, finde ich.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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