Tödlicher LKW-Unfall: Gespann auf dem Standstreifen abgestellt

Er wollte seine Ruhezeiten einhalten und fand auf der A3 als Abstellplatz für sein LKW-Gespann nur den Beschleunigungs- und Standstreifen an der Anschlussstelle Kist: Wegen fahrlässiger Tötung hat das Würzburger Amtsgericht kürzlich einen 53-jährigen Berufskraftfahrer aus dem Allgäu zu 3.500 Euro (70 Tagessätze von 50 Euro) Geldstrafe verurteilt. Ein anderer LKW-Fahrer übersah das am Straßenrand abgestellte Gespann, fuhr ungebremst von hinten auf, wurde im Führerhaus eingeklemmt und starb.

Gut viereinhalb Stunden war der 53-Jährige mit Milch und Joghurt bereits unterwegs, eine Pause war vorgeschrieben am Abend des 2. Dezember 2010. Das Problem: Auf der A3 Richtung Nürnberg waren alle Parkplätze bereits mit LKW besetzt. „Ab dem Spessart standen sie schon vor den Parkplätzen, die Rastanlage Spessart war voll, und auf dem Rasthof Würzburg ist das erfahrungsgemäß genauso“, sagte der Angeklagte vor dem Amtsgericht. Er hat 27 Jahre Berufserfahrung und wollte seine Lenkzeit nicht überschreiten. Deshalb entschied er sich dafür, das 18 Meter lange Gespann ganz rechts auf dem Pannenstreifen abzustellen. Ein kleiner Teil des Anhängers stand auf dem Beschleunigungsstreifen. „„Ich dachte, da richte ich am wenigsten Schaden an. Das war ein fataler Irrtum“, so der 53-Jährige.

Warum das Unfallopfer ebenfalls eine durchgezogene Linie überfuhr und ungebremst von hinten auf das abgestellte Gespann auffuhr, statt auf seiner Fahrbahn zu bleiben, auszuweichen oder wenigstens zu bremsen, lässt sich nicht mehr klären. „Es ist zu vermuten, dass er eingeschlafen und von der Fahrbahn abgekommen ist“, spekulierte der Verteidiger. Staatsanwaltschaft und Gericht erkannten kein schwerwiegendes Fehlverhalten des Angeklagten: Der 53-Jährige habe in seiner Situation „nichts anderes gemacht als viele seiner Kollegen in unserem Bereich. Er hat das kleinere Übel gewählt u…

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Themen: Juristisches

Erschienen 18. November 2011 auf http://www.woetzel-online.info/.

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