Todesurteil gegen Moussaoui ist möglich

Der einzige im Zusammenhang mit den Terroranschlägen des 11. September 2001 in den USA Angeklagte, Zacarias, Moussaoui, hat sein Ziel fast erreicht. Die Geschworenen verkündeten gestern ihre Entscheidung, wonach Moussaoui in den vor den Attentaten erfolgten Verhören gelogen hat und damit für den Tod der fast 3000 Opfer mitverantwortlich ist. (Quelle: REUTERS) Dies eröfnet die Möglichkeit zur Verhängung der Todesstrafe. Ob diese auch tatsächlich verhängt wird, soll am Donnerstag entschieden werden. Nach der Entscheidung der Jury soll Moussaoui das Gericht beschimpft haben. "Ihr werdet mein Blut niemals bekommen. Gott verfluche euch alle", habe er geschrien. Moussaoui hatte in der letzten Woche ein überraschendes Geständnis abgelegt und seine bisherigen Einlassungen geändert. Er sei selbst ebenfalls für den 11.9. als Todespilot einer 5. Maschine vorgesehen gewesen, die direkt das Weiße Haus anfliegen sollte. Auch habe sei er in die weiteren Pläne eingeweiht gewesen. Seine Verteidiger halten Moussaouis Angaben für falsch. Dieser wolle mit seinem angeblichen Geständnis vielmehr Eingang in die Geschichtsbücher finden. Verhaftete Kämpfer der Extremistenorganisation Al-Kaida hatten in dem Prozess in schriftlichen Erklärungen ebenfalls bestritten, dass Moussaoui an den Anschlägen teilnehmen sollte. Anmerkung: Ich habe schon in der letzten Woche über die Merkwürdigkeiten in Moussaouis Einlassungsverhalten gebloggt. Es erscheint allzu offensichtlich, dass der Mann ein Todesurteil gegen sich provozieren will, um auf diese Weise zum Märtyrer zu werden. Objektive Beweise für die Richtigkeit seiner Einlassung liegen nach meinen Erkenntnissen kaum vor. Ich relativiere dies natürlich insoweit, als mir keine Akten vorliegen und ich an dem Verfahren auch nicht persönlich teilgenommen habe. Aber seine Pflichtverteidiger, die sich mit ihrem Statement ausdrücklich gegen ihren Mandanten stellen, werden schon wissen, woher sie ihre Argumente nehmen. Sie sind aktenkundig und kennen die Widersprüche genau. Das Verfahren zeigt einmal mehr die Fragwürdigkeit der Todesstrafe auf. Abgesehen von grundsätzlichen ethischen Bedenken: Fehlurteile sind immer möglich, weil menschliches Erkenntnisvermögen begrenzt ist. Und sie können auch provoziert werden, um damit politsche oder religiöse Zwecke zu erreichen. Es gibt keine verallgemeinerbare Erkenntnis, dass niemand sich Unrecht einer schweren Straftat bezichtigt, um zum Tode verurteilt zu werden. So, wie es auch keine Erkenntnis gibt, dass niemand sich selbst in die Luft sprengt, um damit seine Ziele zu erreichen. Ich fände es schlimm, wenn die Geschworenen auf Moussaoui hereinfallen (was sie scheinbar schon teilweise getan haben) und tatsächlich die Todesstrafe verhängten. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Moussaoui

Erschienen 4. April 2006 auf http://www.strafblog.de.

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