Keine Todesstrafe für Moussaoui
strafblog | 3. Mai 2006 — BILD-ONLINE teilt soeben im Newsticker mit, dass Zacarias Moussaoui, der einzige Angeklagte der Terroranschläge des 11. September …
FAZ.net berichtet in einem ausführlichen Beitrag über den Prozess gegen das französische Al-Khaida-Mitglied Zacarias Moussaoui, der jetzt mit der Geschworenenauswahl in seine entscheidende Phase tritt. Moussaoui ist der einzige Angeklagte, der im Zusammenhang mit den Anschlägen auf das World-Trade-Center und das Pentagon vom 11.09.2001 vor einem regulären US-amerikanischen Strafgericht angeklagt wurde. Ihm droht, wenn es nach dem Willen der amerikanischen Regierung geht, die Todesstrafe. Der Franzose gestand, daß er sich mit Al-Khaida verschworen habe, in den Vereinigten Staaten Flugzeuge als Massenvernichtungswaffen einzusetzen. Weiterhin unklar ist freilich, ob der Franzose selbst an den Anschlägen vom 11. September 2001 teilnehmen sollte und was er über die Vorbereitungen dazu wußte. Moussaoui hat sich bereits im April des vergangenen Jahres in 6 Anklagepunkten schuldig bekannt. U.a. hat er schriftlich eingestanden, Mitglied von Al-Khaida zu sein und dem Terroristenführer Usama Bin Ladin Treue geschworen zu haben. Bin Ladin persönlich habe ihn ausgewählt, an Flugzeugangriffen auf Gebäude in den Vereinigten Staaten teilzunehmen, und ihm gestattet, das Weiße Haus anzugreifen, gesteht der Angeklagte. Ferner hat er zugegeben, zur Förderung der terroristischen Pläne Al-Khaidas im Jahr 2001 Flugstunden in den Vereinigten Staaten absolviert zu haben und auch sonst mit finanzieller Unterstützung der Terrororganisation ähnliche Vorbereitungen wie die 19 Flugzeugentführer getroffen zu haben. Mit der Planung und Durchführung des 11. September habe er jedoch nichts zu tun gehabt. Er sei vielmehr für ähnliche Angriffe, die danach durchgeführt werden sollten, ausgebildet worden. Die Pflichtverteidiger des Franzosen marokkanischer Herkunft wollen ein Todesurteil vermeiden und eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne vorzeitige Entlassungsmöglichkeit erreichen. Eine Psychiaterin will bei Mussaoui auf allderdings zweifelhafter Grundlage eine Schizophrenie entdeckt haben. Ausführliches hierzu unter FAZ-Artikel Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 6. Februar 2006 auf http://www.strafblog.de.
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