Zweiter Prozess gegen Todesfahrerin erneut ausgesetzt
schreibmaschine | 10. Mai 2010 — Eine 68-jährige Autofahrerin, die eine Rentnerin auf einem Supermarktparkplatz überfahren und getötet hat, ist am Montag erneut…
Eine 68-jährige Frau, die eine Rentnerin auf einem Supermarktparkplatz überfahren und getötet hat, muss nicht in die Psychiatrie. Die 2. Strafkammer des Würzburger Landgerichts hat jetzt entschieden, dass die Unterbringung der als „Todesfahrerin von Ochsenfurt“ bekannt gewordenen Frau in einer psychiatrischen Anstalt nicht angeordnet wird.
Wie ausführlich berichtet, wurde die 68-Jährige am 7. Februar 2008 wegen Körperverletzung mit Todesfolge rechtskräftig zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Sie hat im Januar 2007 auf einem Supermarkt-Parkplatz in Ochsenfurt eine 84-jährige gehbehinderte Rentnerin absichtlich angefahren, mit ihrem schweren BMW überrollt und getötet, weil die Frau zu langsam die Straße überquerte. Im Ersturteil hatte das Würzburger Schwurgericht die Angeklagte als „für die Allgemeinheit gefährlich“ eingestuft und neben der Freiheitsstrafe ihre Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet.
Der Bundesgerichtshof bestätigte nach Revision der Verteidigung den Schuldspruch und die Freiheitsstrafe, hob aber die Unterbringung auf, über die vom Landgericht Würzburg neu entschieden werden musste. Zu dem Prozess erschien die 68-Jährige als freie Frau: Ende Juni hatte sie zwei Drittel ihrer fünfjährigen Strafe abgesessen und wurde auf Bewährung entlassen. Die Strafaussetzung zur Bewährung beruhte auf einem aktuellen psychiatrischen Gutachten, in dem keine besondere Gefährlichkeit der Angeklagten mehr festgestellt wurde.
Auch im Prozess standen – neben den Aussagen von Ehemann und Söhnen der Angeklagten – zwei psychiatrische Sachverständige im Mittelpunkt. Auf der einen Seite der Gutachter, wegen dessen Expertise das Erstgericht die Unterbringung anordnete. „Er musste jetzt erheblich zurückrudern und konnte die erste Fassung seines …
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