Handy und PIN Nummer
Rechtblog | 5. Januar 2006 — Ein Mobilfunkunternehmen ist bei der Versendung von Telefonkarten zusammen mit der PIN Nummer dafür verantwortlich, dass die Aushä…
Der Abfindungsanspruch nach § 1a KschG entsteht erst mit dem Ablauf der Kündigungsfrist. Wird ein Arbeitnehmer gekündigt, verstirbt aber vor Ablauf der Kündigungsfrist entsteht kein Anspruch auf Abfindung. Quelle: ArbG Siegen, Urt vom 09.06.2005 - 1Ca 843/05 Berichtet durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kiefer Paulsen und Kollegen, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer
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