Tod aus der Tequila-Flasche

An einem Sonntag im Februar 2007 betritt der Gymnasiast Lukas W. gegen vier Uhr die Bar Eye T in Berlin-Charlottenburg. Ein Wetttrinken gegen den Wirt beginnt. Lukas W. schüttet in knapp einer Stunde 45 Gläser Tequila in sich hinein, während sein “Gegner”, Aytac G., heimlich überwiegend Wasser trinkt. Als Rettungssanitäter den 16-Jährigen morgens gegen halb acht abtransportieren, funktioniert nur noch sein Atemreflex. Lukas W. fällt ins Koma und stirbt fünf Wochen später.

Seitdem sind zwei Jahre vergangen. Der Vorfall erschütterte die ganze Republik. In Reaktion auf den Tod von Lukas W. verbot der Bund-Länder-Ausschuss für Gewerberecht im Jahr 2007 “Flatrat…

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Themen: Rechtsprechung (d) , Wasser , Taz , Wirt , Koma , Tequila

Erschienen 11. Februar 2009 auf http://log.handakte.de/.

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