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Tochter mit Besenstiel verprügelt

am 27.10.2006 von http://www.woetzel-online.info/

Weil
ihre 16-jährige Tochter zum wiederholten Male viel zu spät
nach Hause kam, rastete eine vierfache Mutter aus dem Kreis
Würzburg völlig aus: Sie schlug nicht nur mit den Fäusten zu,
sondern verprügelte die Jugendliche auch mit einem Besenstiel
aus Aluminium. Deshalb saß die 35-Jährige jetzt wegen
gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank.

„Die
Situation hatte sich schon länger zugespitzt“, erklärte
die Angeklagte vor dem Amtsgericht. Eigentlich hätte
ihre halbwüchsige Tochter am Wochenende bis Mitternacht ausgehen
dürfen. Doch die 16-jährige Schülerin hatte zwei
Freunde, die für Richter Peter Wohlfahrt keine unbekannten
waren, und hielt sich nicht an ihren Zapfenstreich. „Sie kam immer
zu spät, zweimal blieb sie sogar über Nacht weg“, sagte
die allein erziehende Mutter. An einem Samstag Mitte Mai sollte die
16-Jährige deshalb bereits um 20 Uhr zuhause sein.Es
dauerte bis ein Uhr nachts, ehe das Mädchen zusammen mit seinen
beiden Freunden wieder vor der Wohnungstür stand. Zuvor hatte
die Mutter ihre beiden jüngeren Kinder, 8 und 9 Jahre alt,
zuhause allein gelassen und sich auf die Suche nach ihrer Ältesten
gemacht: „Weil ich mir Sorgen gemacht habe.“ Noch in der Nacht
kam es zu einem heftigen Streit zwischen Mutter und Tochter. Dabei
trieb die Schülerin die Angeklagte mit ihren Bemerkungen so zur
Weißglut, dass der 35-Jährigen erst die Hand ausrutschte.
Ich war fertig“, so die Angeklagte. So fertig, dass sie schließlich
mit einem Besenstiel so heftig auf Arme und Beine der Tochter
einprügelte, dass das Schlagwerkzeug hinterher verbogen war.



Einer
der Freunde der Tochter rief die Polizei, die 16-Jährige wurde
vom Jugendamt in einem Kinderheim untergebracht. Inzwischen läuft
es wieder besser zwischen Mutter und Tochter: Die Schülerin darf
wieder zuhause wohnen, vor Gericht wollte sie ihre Mutter nicht
belasten und machte sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.



„Es
tut mir leid, was passiert ist“, beteuerte die Angeklagte. Dass sie
überhaupt vor dem Amtsgericht erscheinen musste, hat sie sich
aber selbst zuzuschreiben: Die Staatsanwaltschaft hatte ihr einen so
genannten „Täter-Opfer-Ausgleich“ mit einem Gespräch
zwischen Mutter und Tochter bei einer Familienberatungsstelle
angeboten. Die 35-Jährige hat auf die Schreiben und Anrufe nicht
reagiert: „Das habe ich verschwitzt.“



Vom
Richter erhielt sie jetzt noch eine zweite Chance: Das Verfahren
wurde vorläufig eingestellt, mindestens an einem
Beratungsgespräch müssen Mutter und Tochter teilnehmen.
Wenn sie das nicht tun, gibt es eine Geldstrafe von deutlich mehr als
hundert Tagessätzen, kündigte Wohlfahrt an: „Eine dritte
Chance bekommen sie nicht mehr.“

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Der Autor und sein Blog

Patrick Wötzel

Gerichtsberichterstatter, Lokaljournalist, Sportreporter - Revier: Würzburg

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