Tochter mit Besenstiel verprügelt

Weil ihre 16-jährige Tochter zum wiederholten Male viel zu spät nach Hause kam, rastete eine vierfache Mutter aus dem Kreis Würzburg völlig aus: Sie schlug nicht nur mit den Fäusten zu, sondern verprügelte die Jugendliche auch mit einem Besenstiel aus Aluminium. Deshalb saß die 35-Jährige jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank.

„Die Situation hatte sich schon länger zugespitzt“, erklärte die Angeklagte vor dem Amtsgericht. Eigentlich hätte ihre halbwüchsige Tochter am Wochenende bis Mitternacht ausgehen dürfen. Doch die 16-jährige Schülerin hatte zwei Freunde, die für Richter Peter Wohlfahrt keine unbekannten waren, und hielt sich nicht an ihren Zapfenstreich. „Sie kam immer zu spät, zweimal blieb sie sogar über Nacht weg“, sagte die allein erziehende Mutter. An einem Samstag Mitte Mai sollte die 16-Jährige deshalb bereits um 20 Uhr zuhause sein.

Es dauerte bis ein Uhr nachts, ehe das Mädchen zusammen mit seinen beiden Freunden wieder vor der Wohnungstür stand. Zuvor hatte die Mutter ihre beiden jüngeren Kinder, 8 und 9 Jahre alt, zuhause allein gelassen und sich auf die Suche nach ihrer Ältesten gemacht: „Weil ich mir Sorgen gemacht habe.“ Noch in der Nacht kam es zu einem heftigen Streit zwischen Mutter und Tochter. Dabei trieb die Schülerin die Angeklagte mit ihren Bemerkungen so zur Weißglut, dass der 35-Jährigen erst die Hand ausrutschte. Ich war fertig“, so die Angeklagte. So fertig, dass sie schließlich mit einem Besenstiel so heftig auf Arme und Beine der Tochter einprügelte, dass das Schlagwerkzeug hinterher verbogen war.

Einer der Freunde der Tochter rief die Polizei, die 16-Jährige wurde vom Jugendamt in einem Kinderheim untergebracht. Inzwischen läuft es wieder besser zwischen Mutter und Tochter: Die Schülerin darf wieder zuhause wohnen, vor Gericht wollte sie ihre Mutter nicht belasten und machte sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

„Es tut mir leid, was passiert ist“, beteuerte die Angeklagte. Dass sie überhaupt vor dem Amtsgericht erscheinen musste, hat sie sich aber selbst zuzuschreiben: Die Staatsanwaltschaft hatte ihr einen so genannten „Täter-Opfer-Ausgleich“ mit einem Gespräch zwischen Mutter und Tochter bei einer Familienberatungsstelle angeboten. Die 35-Jährige hat auf die Schreiben und Anrufe nicht reagiert: „Das habe ich verschwitzt.“

Vom Richter erhielt sie jetzt noch eine zweite Chance: Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt, mindestens an einem Beratungsgespräch müssen Mutter und Tochter teilnehmen. Wenn sie das nicht tun, gibt es eine Geldstrafe von deutlich mehr als hundert Tagessätzen, kündigte Wohlfahrt an: „Eine dritte Chance bekommen sie nicht mehr.“

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Themen: Juristisches , Aluminium

Erschienen 27. Oktober 2006 auf http://www.woetzel-online.info/.

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