TKG-Novelle: Berlin nimmt Verfahren in Kauf

Unbeirrt vom Schwenken ganzer Zäune in Brüssel wird Deutschland im Streit um die TKG-Novelle nicht auf den Kurs der Kommission einschwenken. Das würde im Zweifel ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH nach sich ziehen. Positiv: es würde endlich Klarheit herrschen, inwieweit der nationale Gesetzgeber in der Frage der Regulierung entmündigt werden kann. Negativ: Rechtssicherheit kann die Telekom damit nicht erwarten. Und was Rechtsunsicherheit für die Investitionsfreudigkeit eines Unternehmens bedeutet, ist kein Geheimnis. Die Kommission hätte damit ihr Ziel erreicht; wo kein Wettbewerb ist, weil es keinen relevanten Markt mehr gibt, dort gibt es auch keine Wettbewerbsbeschränkungen. Eigentlich logisch.

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Themen: Berlin , Juristisches , Tkg , Novelle , Negativ

Erschienen 20. November 2006 auf http://kleinblog.com/.

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