TKG: Einigung in der Koalition

Bald ist Weihnachten - und die DTAG bekommt von der Regierungskoalition ein besonders hübsches Geschenk. Der umstrittene § 9a TKG (E) wird nur unwesentlich verändert vom Regierungsentwurf übernommen.

Um Anreize für innovative Investitionen in neue Märkte zu setzen, werden diese zunächst nicht reguliert, soweit hierdurch keine langfristigen Wettbewerbsbehinderungen entstehen. Gegenüber dem Regierungsentwurf wurde die entsprechende Bestimmung im neuen § 9a nur unwesentlich modifiziert. Neu aufgenommen wurde eine Definition für neue Märkte, wonach diese Dienste und Produkte voraussetzen, die sich von vorhandenen Diensten und Produkten nicht nur unerheblich unterscheiden und diese nicht lediglich ersetzen. Damit ist klargestellt, dass es nicht darum geht, reine Infrastruktureinrichtungen ohne neue Produkte regulierungsfrei zu stellen. Die Entscheidung, ob ein neuer Markt vorliegt, bleibt der Bundesnetzagentur überlassen. [Quelle: CDU/CSU Bundestagsfraktion]

Die Bedenken der EU gegen das Projekt “Regulierungsferien” teilt man in der Regierung nicht.

Die gefundene Regelung schafft die notwendige Rechtssicherheit und ist ein gutes Signal für alle Unternehmen, die in neue Infrastrukturen und Produkte investieren wollen. Sie ist zudem europarechtskonform. Der EU-Rechtsrahmen sieht ausdrücklich vor, Investitionen in neue Märkte nicht von vornherein durch eine zu frühzeitige Regulierung zu behindern. Dies trägt dem besonderen Investitionsrisiko in einem noch unsicheren Marktumfeld Rechnung. [Quelle: CDU/CSU Bundestagsfraktion]

Es bleibt abzuwarten, in welcher Form genau der Bundestag (voraussichtlich) in der nächsten Woche das Gesetz verabschieden wird. Die vorgenommene Definition neuer Märkte mit Hilfe des Substitutionskriteriums entspricht eigentlich den Vorgaben der EU-Kommission, eröffnet aber andererseits auch die Möglichkeit, das neue Netz der DTAG dennoch aus der Regulierung vorerst auszunehmen. Demnach könnte es sich die Telekom leichtmachen: indem sie das herkömmliche DSL-Netz weiterhin anbietet und bestimmte Services dem VDSL-Netz vorbehält, könnte sie künstlich einen neuen Markt schaffen.

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Themen: Juristisches , Investitionen

Erschienen 22. November 2006 auf http://kleinblog.com/.

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