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Wie bekloppt kann ein Richter sein? Der RiAG ist schon früher durch seine doch etwas - hm - eigenwilligen Rechtsansichten http://ra-melchior.blog.de/2008/07/10/unvorsaetzliche-rechtsbeugung-oder-skand-4430486/ aufgefallen. Auch das OLG Rostock hat ihm schon mit Beschluss 2 Ss (OWi) 281/07 I 220/07, I Ws 447/07 vom 19.12.2007 http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=KORE571112008&st=ent deutliche Worte ins Stammbuch geschrieben, weil er mit formelhaften Floskeln einen Entbindungsantrag zu Unrecht abgelehnt hatte. Für die Ablehnung des Entbindungsantrages reichen formelhafte -offensichtlich auf ein insoweit zurückgehende- , nicht näher dargelegte und auch objektiv nicht zu erkennende " wesentliche Gesichtspunkte ", die nach Auffassung des Amtsgerichts zu klären sein sollen (m.w.N.), nicht aus. Gleiches gilt in der Regel auch für den weiteren - freilich hier ebenfalls nicht ausgeführten und ebenfalls nur formelhaften- Grund, dass die " persönlichen " (mit Blick auf §§ 17 f. OWiG ist ersichtlich gemeint: wirtschaftlichen) Verhältnisse aufzuklären sind. Offensichtlich hat dieser Beschluss den Herrn Dr. RiAG wenig beeindruckt. Auf entsprechenden Antrag teilt er mir heute mit: ... der Antrag auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen des Betroffenen vom o5.11.2010 wird zurüc…

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Themen: Stgb , Gesetze , MV , Melchior , Dejure
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 12. November 2010 auf http://ra-melchior.blog.de.

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Wie bekloppt kann ein Richter sein?

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