Tipps der Verbraucherschützer – und was daraus wird
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beschäftigt sich auch mit den gefälschten Abmahnungen im Namen eines real existierenden
Anwalts (ich hatte hier berichtet) und gibt in diesem Zuge Hinweise, die ich kritisch hinterfragen möchte:
Die Abmahnschreiben der für die Filme- und Musikindustrie tätigen Anwälte gehen immer auf dem Postwege zu, niemals per E-Mail.
Außerdem wird diesen “seriösen Abmahnungen” auch eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, die die Abgemahnten
abgeben sollen.
Grundsätzlich stimmt das – und ich kann mir ein Grinsen ob der Anführungszeichen rund um das “seriös” nicht verkneifen – aber die
Formulierung ist riskant, da mißverständlich. Was wird zum Beispiel bei Verivox daraus:
Wer eine per E-Mail bekommt, kann diese
getrost löschen. Seriöse Anwälte verschicken Abmahnschreiben wegen einer Urheberrechtsverletzung stets auf dem Postweg, so die
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Echten Abmahnungen sei außerdem immer eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
beigefügt.
Ich finde, diese Entwicklung war vorhersehbar – und ist gefährlich. Denn: Eine Abmahnung, die per Email kommt, ist zwar ein extremer
Ausnahmefall, aber es gibt sie wirklich (geschrieben hatte ich dazu etwas hier). Und dass “echten” Abmahnungen immer eine
Unterlassungserklärung beigefügt ist, ist ein Gerücht – es lagen schon mehr als genug Ausnahmen auf meinem Schreibtisch.
Interessanterweise speziell bei datenschutzrechtlichen Abmahnu…
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