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Tippfehler beim Online-Banking

am 08.01.2006 von http://sewoma.de/berlinblawg

Was passiert eigentlich, wenn sich beim Online-Banking der Fehlerteufel eingeschlichen hat, also der Auftraggeber eine falsche Kontonummer eingetippt hat? In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der meisten Banken ist geregelt, dass bei einer Online-Überweisung die Bankverbindung und nicht der Name des Empfängers maßgeblich ist, selbst dann wenn der in der Überweisung angegebene Name nicht mit dem Kontoinhaber übereinstimmt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15.11.2005 - AZ: XI ZR 265/04 - entschieden, dass eine entsprechende Klausel …

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Falsche Online-Überweisung

Blickpunkt Recht & Steuern / Online-Banking ist für viele alltäglich geworden. Was aber, wenn sich bei der Kontonummer des Überweisungs-Empfängers ein Vertipper einschleicht? Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Banken erklären ausschließ…

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Phishing Schutz beim Online-Banking

Handakte WebLAWg / Das Fraunhofer-Institut hat eine Studie (45 S. PDF) fertiggestellt, wonach nur die Deutsche Bank von insgesamt zwölf getesteten Webangeboten die...…

Tippfehler im Online-Shop

IT-Blawg / Beruht die Preisauszeichnung in einem Online-Shop auf einem Tippfehler, dann kann der Kunde nicht auf die Lieferung der Ware für den angegebenen Preis bestehen. Der Verkäufer hat dann gem. § 119 BGB ein Anfechtungsrecht aufgrund Erklärungsirrt…

Online-Banking: Neue Risiken

JuracityBlog / Neue Risiken beim Online-Banking. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass beim Online-Banking die Banken ausdrücklich nicht verpflichtet sind, einen Abgleich zwischen Kontoinhaber und Kontonummer vorzunehmen. Landet das Geld, hier €…

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Telemedicus / Der Bundesverband Deutscher Banken hat eine Broschüre herausgegeben, die Verbrauchern den Einstieg ins Online-Banking erleichtern soll: Viele Menschen nutzen das Online-Banking-Angebot ihrer Bank, um bequem von zuhause aus „die eigene Bankfi…

AG München: Keine Abgleichpflicht der Empfängerbank beim Online-Banking - Im beleglosen Überweisungsverkehr trifft die Empfängerbank keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Im beleglosen Überweisungsverkehr (hier: Online-Banking) trifft die Empfängerbank keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen. 2. Erteilt der Überweisenden seinen Auftrag im Wege des Online-Banking, handelt es sich u…

Amtsgericht München : Erst prüfen, dann klicken! - Keine Pflicht der Empfängerbank zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen im beleglosen Überweisungsverkehr beim Online-Banking.

MEDIEN INTERNET und RECHT / AG München, Urteil vom 18.06.07, Az. 222 C 5471/07 <b>Zur Sache</b> <br><br> Der spätere Kläger war Kunde einer Bank, bei der er ein Girokonto unterhielt. Auf dieses Konto sollte von einem Schuldner des Klägers ein Betr…

Kein Online-Banking ohne Virenscanner

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Fehler bei Online-Banking kann teuer werden

Handakte WebLAWg / Wer eine Überweisung per Online-Banking tätigt und eine falsche Kontonummer angibt, ist sein Geld möglicherweise los. Denn im beleglosen Online-Überweisungsverkehr muss die Empfängerbank Kontonummer und Namen des gewünschten Empfängers nicht v…

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