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Tierhaltung in Mietwohnung

am 27.11.2007 von Blickpunkt Recht & Steuern

Der Bundesgerichtshof hatte über die Wirksamkeit einer vorgedruckten Mietvertragsklausel zu entscheiden, in der die Tierhaltung außer für Kleintiere generell von einer Zustimmung des Vermieters abhängig gemacht wurde.
Der Kläger ist Bewohner einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten. Nach § 8 Nr. 4 des Mietvertrages bedarf “jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, … der Zustimmung des Vermieters”. Der Kläger bat die Beklagte um Zustimmung zur Haltung von zwei Katzen der Rasse Britisch Kurzhaar. Die Beklagte verweigerte die Zustimmung. Mit der Klage hat der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Abgabe der Zustimmungserklärung begehrt. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landgericht hat sie auf die Berufung der Beklagten abgewiesen. Die vom Landgericht zugelassene Revision des Klägers hatte Erfolg.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die zitierte Klausel in § 8 Nr. 4 des Mietvertrages gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist, da sie den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Die Benachteiligung ergibt sich daraus, dass eine Ausnahme von dem Zustimmungserfordernis nur für Ziervögel und Zierfische besteht, hingegen nicht für andere kleine Haustiere. Deren Haltung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, weil von ihnen in der Regel – in Ausnahmefällen kann der Vermieter auf Unterlassung klagen – Beeinträchtigungen der Mietsache und Störungen Dritter nicht ausgehen können. Das ist nicht nur bei den in der Klausel aufgeführten Ziervögeln und Zierfischen, sondern auch bei anderen Kleintieren der Fall, die, wie etwa Hamster und Schildkröten, ebenfalls in geschlossenen Behältnissen gehalten werden. Die Klausel ist …

Tierhaltung in Mietwohnung

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles / Der unter anderem für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Tierhaltung in einer Mietwohnung zu entscheiden. Der Kläger ist Bewohner einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus der…

BGH erklärt Mietvertragsklausel zur Tierhaltung für unwirksam

RA-Blog / Der Bundesgerichtshof hat heute wieder einmal eine Mietvertragsklausel für unwirksam erklärt. Im Mietvertrag der Parteien war vereinbart, dass jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen,…

Tierhaltung in der Mietwohnung

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BGH - Urteil zur Tierhaltung in Mietwohnungen

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BGH - Ein Herz für Tiere

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Karlsruhe locuta: Tierische Freude

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Nächtlicher Lärm als Kündigungsgrund

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Vermieter kann einem Mieter, der in einem Mehrparteien-Mietshaus trotz Abmahnung nachts überlaute Musik hört, fristlos kündigen. Dass man als Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus auf die Nachtruhe der anderen Mietparteien…

Rauchen in der Mietwohnung

Blickpunkt Recht & Steuern / Das Rauchen in Mietwohnungen ist zwar grundsätzlich zulässig, kann aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshof im Einzelfall vertragswidrig sein und Schadensersatzpflichten der Mieter begründen. Der unter anderem für das Wohnraum…

Geschäftsveräußerung im Ganzen

Blickpunkt Recht & Steuern / Die nichtumsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG setzt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs voraus, dass die übertragenen Vermögensgegenstände die Fortsetzung einer bis…

Renovierung: Rauchen kann vertragswidrig sein und Schadenersatzpflichten begründen

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Geht das Rauchen in einer Mietwohnung über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus, kann es eine Schadenersatzpflicht des Mieters begründen, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden.Diesen Grundsatz stellte der B…

Kündigungsrecht: Störung durch andere Mieter als fristloser Kündigungsgrund

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses kann vorliegen, wenn dem gewerblichen Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil durch Störungen von Dritten, zu denen auch…

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Der Autor und sein Blog

RA Udo Meisen

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