Der Wallach und das aggressive Pony
Schlosser Aktuell | 22. Juli 2011 — Das Oberlandesgericht Karlsruhe mußte zur Frage der Haftung wegen fehlerhafter Durchführung der Vergesellschaftung eines Pferde…
Zur Frage der Haftung wegen fehlerhafter Durchführung der Vergesellschaftung eines Pferdes musste der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe Stellung nehmen:
Die Klägerin, Eigentümerin des Araberwallachs A., bei dessen Handhabung es zu Schwierigkeiten gekommen war, hatte mit der beklagten Betreiberin eines Pferdepensionsbetriebs vereinbart, das Pferd A. bei dieser einzustellen, insbesondere eine Vergesellschaftung des Pferdes mit der Wallachherde vorzunehmen. Anfang Mai 2009 wurde A. daher auf einer Koppel der Beklagten mit neun Pferden der Wallachherde zusammengestellt. Zuletzt wurde das in der Herde ranghohe Pony B. zu den Pferden gelassen, das sich alsbald aggressiv gegenüber A. verhielt, so dass dieser wiederholt flüchtete. Hierbei überschlug sich A. in vollem Lauf und verletzte sich so schwer, dass er schließlich eingeschläfert werden musste. Die Klägerin verlangte nun von der Beklagten wegen fehlerhafter Vergesellschaftung Schadensersatz in Höhe von ca. 8.000 €. Die Beklage habe das Pony B. zu früh zu der Herde gestellt und die Attacken des Ponys gegenüber A. nicht frühzeitig unterbunden.
Das Landgericht Heidelberg hat die Klage nach einer umfangreichen Beweisaufnahme abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin wies das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO auf die voraussichtliche Erfolgslosigkeit der Berufung hin:
Eine Pflichtverletzung der Beklagten mit Blick auf den zwischen den Parteien abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag habe das Landgericht nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme, den Zeugenaussagen und den Ausführungen des Sachverständigen zu Recht nicht festzustellen vermocht. A. sei monatelang vorher schon von einer Reitlehrerin vor Ort im Beritt gewesen und darüber hinaus mehrfach vorab mit anderen Pferden der Herde zusammengeführt worden. Bei mindestens einem Ausritt sei dabei speziell das wesentlich kleinere Pony B. als Handpferd mitgeführt worden, ohne dass es zu irgendwelchen Problemen gekommen sei. Auch am fraglichen Morgen seien die Mitglieder der Wallachherde nur sukzessive mit A. konfrontiert worden, bevor als letzter auch noch B. in den Paddock gelassen worden sei. Die Beklagte habe sich in der Nähe aufgehalten, so dass sie jederzeit hätte kurzfristig eingreifen können. Nach den Ausführungen des Sachverständigen habe es für die Beklagte keinen konkreten Anlass gegeben, die Vergesellschaftung zeitlich zu strecken oder nach ihrem Beginn abzubrechen, da das von A. und B. gezeigte Verhalten als normal zu bewerten sei. Zu Tritten oder Bissen des Ponys gegenüber dem Araberwallach sei es nicht gekommen. Die beiden Pferde seien nicht in unmittelbaren körperlichen Kontakt gekommen, es seien auch keine Anzeichen dafür vorhanden gewe…
» Vollständiger ArtikelErschienen 1. März 2011 auf http://www.rechtslupe.de.
Schlosser Aktuell | 22. Juli 2011 — Das Oberlandesgericht Karlsruhe mußte zur Frage der Haftung wegen fehlerhafter Durchführung der Vergesellschaftung eines Pferde…
fachanwaltsliste.de | 21. Dezember 2010 — Der für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat hat entschieden, dass einem Idealverein, der sich nach s…
fachanwaltsliste.de | 21. Dezember 2010 — Der für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat hat entschieden, dass einem Idealverein, der sich nach s…
Recht und Alltag | 14. Februar 2008 — Der Kläger betreibt einen Reiterhof. An einem Abend im Juli 2005 wollte der Beklagte dort seine Schwester abholen. Die Wartezei…
Blickpunkt Recht & Steuern | 19. Februar 2008 — Ein Stallbesucher, der ein Pferd mit frischem Heu füttert, ist für den Tod des Pferdes schadensersatzpflichtig. Der Kläger in…
Lichtenrader Notizen | 28. Februar 2006 — Via Recht und und Alltag: Das OLG Koblenz hat in einem noch nicht rechtskräftigen Berufungsurteil, bei dem allerdings die Revisi…
Handakte WebLAWg | 14. Februar 2008 — Der Kläger betreibt einen Reiterhof. An einem Abend im Juli 2005 wollte der Beklagte dort seine Schwester abholen. Die Wartezei…
Recht & Mediation | 20. Juli 2009 — Der Kläger wollte mit einigen anderen Reitern mit seinem Pferd vom Reiterhof der Beklagten aus ausreiten. Die Beklagte ließ ihr…
Rechtslupe | 1. März 2011 — Ein Reitunfall mit einem Pferd, das bei einem Viehhändler zum Weiterverkauf im Kundenauftrag stand, fällt nicht unter dem Schut…
LEGALIT.de | 10. März 2010 — Der Bundesgerichtshof verhandelt in der nächsten Woche die Revision gegen ein Urteil des OLG Frankfurt (Az.: 11 U 52/07 – Urt…