Tierhalter- oder Kraftfahrzeughaftpflicht? - Hund entwischt aus Auto und beißt Pferd

Der Kläger hat bei der beklagten Versicherung eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen und begehrt Deckungsschutz. In dem Versicherungsvertrag ist geregelt, dass die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht, nicht versichert ist. Diese so genannte „Benzinklausel“ soll Überschneidungen zwischen Versicherungsfällen der Privathaftpflichtversicherung (hier: Jagdhaftpflichtversicherung) und der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vermeiden.

Der Kläger fuhr mit seinem Geländewagen, der bei einer anderen Versicherung haftpflichtversichert ist, zum Pferdegestüt des Geschädigten D. Seinen Jagdhund P ließ der Kläger im Geländewagen zurück, wobei das Fenster leicht geöffnet war. Es gelang dem Hund P jedoch, aus dem Fenster des Geländewagens zu springen, in den Stall des D zu laufen und dessen hochklassiges Turnierpferd C in die Hinterbeine zu beißen. Das angeleinte Pferd erschrak dabei so stark, dass es stieg, ausrutschte und auf den Rücken fiel. Der sofort hinzu gerufene Tierarzt stellte einen Hüftbruch fest, so dass das Pferd eingeschläfert werden musste. Die beklagte Versicherung lehnt eine Deckung ab, sie ist der Auffassung, dass das Schadensereignis auf den Gebrauch des klägerischen Geländewagens zurückzuführen sei, weil der Hund technische Einrichtungen des Kraftfahrzeugs, nämlich den automatischen Fensterheber bedient habe. Nur deshalb sei es ihm gelungen, dass Fahrzeug zu verlassen. Das Landgericht Mannheim folgte dieser Argumentation nicht und hat der Klage stattgegeben. Die Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe blieb mit Urteil vom 07.12.2006 (Az.: 12 U 133/06 – Revision nicht zugelassen) ohne Erfolg.

Der für das Versicherungsrecht zuständige 12. Zivilsenat stellte fest, dass der Tatbestand der „Benzinklausel“ in den Bedingungen zur Jagdhaftpflichtversicherung nicht erfüllt ist. Der Kläger hat den Schaden nicht durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht. Das würde voraussetzen, dass das Fahrzeug im Zusammenhang mit der Schaden stiftenden Verrichtung aktuell, unmittelbar, zeitlich und örtlich nahe eingesetzt worden ist. Der Schaden ist nur dann durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges verursacht, wenn sich dabei ein spezifisches Risiko des Kraftfahrzeugsgebrauchs verwirklicht hat oder die Gefahr von dem Fahrzeug selbst ausgeht.

Das ist hier nicht der Fall. Verwirklicht hat sich das Risiko, das vom Jagdhund des Klägers ausgeht. Der Fall ist nicht anders zu beurteilen, als wenn sich der …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Urteil , Hund

Erschienen 28. Dezember 2006 auf http://info.folkertjanke.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

OLG Karlsruhe: Hund entwischt aus Auto und beißt Pferd – welche Versicherung muß zahlen ?

recht verständlich | 4. Januar 2007 — Der Hund ist der beste Freund des Menschen, der Jagdhund der beste Freund des Jägers. Der Jäger und sein Hund bilden ein – be…

Bgb Hundehaltung: Die Haftung des Hundehalters

Recht & Mediation | 19. Mai 2009 — Die Haftung des Hundehalters für von dem Hund verurssachte Schäden ergibt sich aus § 833 BGB. Hundehalter ist, wer die Bestimm…

Der zerquetsche Laptop

Heymanns Strafrecht Online Blog | 15. November 2011 — Im Newsletter von Jurion finde ich heute folgende Meldung zu einem Urteil des AG München: Wird der Fahrersitz eines Autos du…

Fahrersitzeinstellung als Gebrauch eines Fahrzeugs

Rechtslupe | 16. November 2011 — Was man unter dem Gebrauch eines Fahrzeugs versteht, ist weit auszulegen: Das Verschieben und Einstellen eines Fahrersitzes, be…

Schon wieder: Motorrad gegen Pferd

Motorradrecht | 4. Juli 2007 — Einen ganz besonderen Unfall hatte das OLG Saarbrücken zu beurteilen. Ein Moppedfahrer fährt in eine Herde Pferde (oder heißt e…

Versicherungsrecht: Keine Teilkaskodeckung von Vandalismusschäden anlässlich eines Diebstahls

Recht und Alltag | 14. Dezember 2005 — Vandalismusschäden, die anlässlich eines Diebstahls von mitversicherten Teilen eines Kfz verursacht werden, sind vom Versicherun…

Mitverschulden: Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass sich ein angeleinter Hund losreißt und auf die Fahrbahn läuft

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 19. Mai 2008 — Zwar gehen bekanntlich auch Hunde mitunter gerne ihre eigenen Wege. Doch werden sie an der Leine spazieren geführt, ist davon ausz…

Hundehalter haftet auch für angeketteten Hund

Medrecht-Blog | 2. Juni 2009 — Das Landgericht Coburg hatte sich jüngst mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Hundehalter auch dann in der Haftung ist, wenn e…

Anschnallpflicht für Tiere

Schadenfixblog | 25. Januar 2010 — Das Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 13.02.1997, AZ: 8 U 2819/96, hatte über einen Fall zu entscheiden, wie er täglich au…

Armer Hund

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 10. Januar 2009 — Da liegt er nun, der Hund meines Mandanten. Und die Nachbarin muss darum herum gehen. Warum der Hund dort liegt, weiß nur der Hund…