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Tiefenseesche Vorsatzlehre

am 21.05.2008 von Jurabilis

Der Kollege Melchior wundert sich - wir taten das seinerzeit auch und tun es immer noch: Ordnungswidrigkeiten können bekanntlich - wie Straftaten - nur vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden. schreibt der Kollege und verweist auf § 1 Abs. II der BKatV. Neu ist nun die Erhöhung (!) bei Fahrlässigkeit:Aufnahme einer allgemeinen Erhöhungsregel für den Fall, dass ein …

Vorsätzlich, fahrlässig und einfach so

Jurabilis / Ebenso wie die Strafrahmen im Strafrecht steigen auch regelmäßig die Bußgelder im Straßenverkehr. Über eine weitere, geplante, drastische Erhöhung berichtet die Süddeutsche Zeitung. Das, wie gesagt, verwundert nicht mehr. Das schafft alle…

Tiefensees Horrorkatalog

RA J. Melchior, Wismar / Stille Wasser sind bekanntlich tief, tiefe Seen sollten lieber still sein - sind sie aber leider nicht. Herr Tiefensee hat nun also seinen Horrorkatalog präsentiert. Zu der angeblichen Intention der Erhöhung der Verkehrssicherheit gäb…

Muss ich erst Jura studiert haben, um die ARB zu verstehen ?

Panorama / Einem Mandanten wurde im Ermittlungsverfahren vorgeworfen eine (nur vorsätzlich begehbare) gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Nachdem zunächst eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung erfolgte, endete das Berufungsverf…

Zu langsam geht es bei der ARAG

RSV-Blog / Der Kollege Uwe Gross aus Karlsruhe rügt das Nichtstun der ARAG: Eile mit Weile ist wohl das Motto des Sachbearbeiters auf Seiten der ARAG in folgendem Fall: Mein Mandant soll vorsätzlich ein nicht versichertes Fahrzeug im Straßenverkehr gefü…

Kurzer Seitenblick - Fahrlässigkeit?

Recht und Gesetz / Ein kurzer Blick zur Landkarte auf dem Beifahrersitz ist noch keine grobe Fahrlässigkeit. Deshalb verliert ein Autofahrer auch nicht seinen Kasko-Versicherungsschutz, wenn er durch die Unaufmerksamkeit einen Unfall verursacht. So entschied das Landg…

Bei kurzem Seitenblick auf die Karte noch keine grobe Fahrlässigkeit

BLEIL Versicherungsmakler GmbH / Das Landgericht Aschaffenburg hat mit Urteil vom 1. Dezember 2004 (Az.: 3 O 266/04) entschieden, dass ein kurzer Blick zur Landkarte auf dem Beifahrersitz noch keine grobe Fahrlässigkeit ist. Daher verliert ein Autofahrer auch nicht seinen Kaskoschu…

Umsatzsteuer-Erhöhung

Blickpunkt Recht & Steuern / Fragen rund um die Erhöhung der Umsatzsteuer zum 1. Januar 2007 beantwortet ein aktuelles Merkblatt zur Umsatzsteuer-Erhöhung.…

Keine grobe Fahrlässigkeit des Auffahrenden

BLEIL Versicherungsmakler GmbH / Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat mit Urteil (Az.: 9 U 123/04) vom 12. November 2004 entschieden, dass ein Autofahrer nicht zwangsläufig grob fahrlässig handelt, wenn er bei Dunkelheit auf einen gut erkennbaren Wagen auffährt, der nach…

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Alexander Hartmann

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