Tic……tic……tic…. ticken die noch ganz richtig?

„Ticken die noch ganz richtig?“….. So ähnlich formulierte eine ziemlich verärgerte Mitarbeiterin eines Unternehmens die Frage, die so halbwegs übersetzt eigentlich natürlich so lauten muss:

Darf der Arbeitgeber jetzt erst und nachträglich rund 15 Stunden Zeit vom Zeitkonto der Mitarbeiterin einfach abziehen, die angeblich im Jahr 2010 ihr zu Unrecht bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt und bezahlt worden waren? Weil sie „versehentlich“ nicht vom Zeitkonto und bei der Stundenabrechnung für das Gehalt abgezogen worden waren. Obwohl sie ihr als Pausenzeiten nicht bei der Lohnabrechnung anzurechnen gewesen wären. Eigentlich eine ganz einfache Sache, wie die zu vergütende Arbeitszeit erfasst wird: Mitarbeiter müssen ihre Arbeitszeit bei Arbeitsantritt und Arbeitsende mit Fingerabruck digital an einem Gerät erfassen lassen. Pausenzeiten werden dort nicht jeweils ein- und ausge“stempelt“. Das Gerät zeigt dann digital die Zahl der Stunden und Minuten an, die auf dem Zeitkonto für die Abrechnung der Soll- und Überstunden abzurechnen sind. Nach Rückkehr aus dem Urlaub „stempelte“ die Mitarbeiterin ein, bemerkt rund 15 Stunden weniger auf der Anzeige als vor dem Urlaub und moniert das in der Personalabteilung. Und bekommt dort zu hören, das seien Stunden für Pausenzeiten, die ihr nach Vertrag ja nicht vergütet würden und die aber im Personalbüro versehentlich in 2010 nicht vom digital erfassten Zeitkonto abgezogen worden waren von der erfassten Arbeitszeit. Die würden ihr eben jetzt abgezogen.

So richtig lie…

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Themen: Nähkästchen
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 28. November 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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