Thüringer Oberlandesgericht: Handybenutzung während der Autofahrt ist auch dann verboten, wenn nicht telefoniert wird
am 13.08.2006 von http://www.recht-blog.com
Der Senat für Bußgeldsachen beim Thüringer Oberlandesgericht hatte sich im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens gegen ein Urteil des Amtsgerichts Sömmerda in einer Bußgeldsache mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Gebrauch eines Handys als Diktiergerät während der Fahrt verboten ist.
Gemäß § 23 Abs. 1a StVO ist einem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er [...]
Auch Ablesen einer gespeicherten Nummer während der Fahrt vom Handy-Display ist verboten
JuracityBlog / Der 2.Senat des Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 12.07.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 2 Ss OWi 402/06) entschieden, dass eine verbotene Benutzung des Mobiltelefons bereits dann vorliege, wenn der Fahrer während der Fahrt das Mobil…
Handy-Nutzung: Halten der Freisprecheinrichtung
Kreuzberger Verkehrsrecht / Wie einmal mehr mußte sich ein Obergericht mit dem Unsinn beschäftigen, den der Gesetzgeber mit dem Handy-Verbot den Praktikern ins Nest gelegt hat: Eine Verurteilung wegen unerlaubter Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons nach §…
Telefonierverbot vs. Handyverbot
Jurabilis / Ein Beschluss des OLG Köln (81 Ss-OWi 49/08) schlägt einige Wellen: Auch, wenn ein Handy im laufenden Wagen nur als Navigationsgerät und nicht zum Telefonieren genutzt werde, greife das entsprechende Verbot. Die Irritation rührt vermutlich d…
Auch die Nutzung eines Palm-Organizers ist im Strassenverkehr verboten
JuracityBlog / Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit seinem Grundsatzbeschluss vom 27.11.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 3 Ss 219/05) entschieden, dass ein mit Telefonfunktion ausgestatteter Palm-Organizer einem Mobiltelefon im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO glei…
Auch Ablesen am Steuer ist verboten
ElbeBlawg / Man konnte es ja mal vor Gericht versuchen, aber wer am Steuer ein Handy in die Hand nimmt und während der Fahrt eine gespeicherte Telefonnummer vom Display abliest, verstößt trotzdem gegen die Straßenverkehrsordnung - selbst wenn…
HANDYUHR: IM AUTO TABU
LawBlog / Wer im Auto (bei laufendem Motor) sein Mobiltelefon in die Hand nimmt und auf die Uhr guckt, zahlt 40,00 € Bußgeld. Und kriegt einen Punkt in Flensburg. So hat es jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden, berichtet heise online. § 23 Abs.…
